Fahrgeldangelegenheiten

Bei einer Fahrausweiskontrolle konntet Ihr keinen gültigen Fahrausweis vorzeigen. Gemäß der Beförderungsbedingungen ist daher ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro fällig.

Was passiert jetzt?

  • Sofern Ihr die 60 Euro nicht bereits bei der Kontrolle an unsere Mitarbeiterin oder unseren Mitarbeiter gezahlt habt, bitten wir um Überweisung innerhalb von 14 Tagen auf das im Beleg angegebene Konto unter Nennung der EBE-Nummer.
  • Gleiches gilt für einen eventuellen Restbetrag, falls bei der Kontrolle nur eine Teilzahlung geleistet wurde. 

Ihr seid im Besitz eines gültigen persönlichen Tickets, hattet dies bei der Kontrolle aber nicht dabei?

  • Ihr könnt das Ticket ganz einfach online über unser Kontaktformular einreichen. Nach Prüfung und Bestätigung durch uns kann die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7 Euro überwiesen werden.
  • Alternativ könnt Ihr das Ticket persönlich in einem unserer KundenCenter vorzeigen. Bitte bringt zusätzlich einen Lichtbildausweis, den EBE-Beleg und 7 Euro für die Bearbeitungsgebühr mit. 

Euer Abo-Ticket war gesperrt?

  • Bitte setzt Euch mit der Abonnentenbetreuung in Verbindung:
    Rheinbahn KundenService, Abonnentenbetreuung
    Telefon: 0211.582-4900
    montags bis donnerstags: 9 Uhr bis 15:30 Uhr
    freitags: 9 Uhr bis 13:30 Uhr
  • Sofern Ihr Euer Ticket bei einem anderen Verkehrsunternehmen abonniert habt, wendet Euch zur Klärung bitte zunächst an dieses Unternehmen. Von dort kann gegebenenfalls eine Bescheinigung ausgestellt werden, dass Ihr Abonnent eines gültigen Tickets seid. Diese Bescheinigung kann als Nachweis bei der Rheinbahn eingereicht werden. 
Kontaktformular Fahrgeldangelegenheiten

Hier könnt Ihr Einspruch zum erhöhten Beförderungsentgelt erheben oder Euren Ticketnachweis erbringen.

9- bis 10-stellige Nummer

Anrede

Bitte achtet auf eine korrekte Schreibweise.

Alle Fristen ruhen, bis Ihr eine Antwort von uns erhaltet. Bis dahin bitten wir, von weiteren Anfragen abzusehen.

Mit dem Absenden dieses Formulars stimme ich den Datenschutzbestimmungen zu. 

Telefonische Auskunft

Bitte beachtet: Fragen zum erhöhten Beförderungsentgelt können wir frühestens ab 12 Uhr am ersten Werktag nach der Fahrausweiskontrolle beantworten. 

 Telefonische Erreichbarkeit:

  • montags bis donnerstags: 10 bis 16 Uhr
  • freitags: 10 bis 15 Uhr

Rechtliche Hinweise 

  • Gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) weisen wir darauf hin, dass Personalien im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften gespeichert, verarbeitet und nach Verarbeitung wieder gelöscht werden.
  • Informationen zum Datenschutz (Erhöhtes Beförderungsentgelt).
  • Wir machen darauf aufmerksam, dass bei nicht erfolgter Zahlung beziehungsweise Klärung der Angelegenheiten die Forderung an ein Inkasso-Büro weitergeleitet wird.