Tickets

  • Privates Abonnement (Deutschlandticket Familie/Ticket2000/SchokoTicket)
    Der schnellste Weg ist der Gang ins KundenCenter, dort erhält man gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises und Zahlung von 10 € (20 € beim zweiten Ersatz innerhalb von 12 Monaten) sofort eine neue Chipkarte. Die bisherige Chipkarte wird durch die Ersatzausstellung gleichzeitig gesperrt. Sollte der Ausweis gestohlen worden sein, kann auch die Diebstahlsanzeige der Polizei vorgelegt werden. 

    Ist es Euch nicht möglich, ins KundenCenter zu kommen, könnt Ihr uns gerne anrufen, eine E-Mail oder ein Fax schicken. Die Chipkarte wird Euch per Post zugeschickt und die Gebühr von dem uns bekannten Konto abgebucht. Die Zusendung ist nur möglich, wenn Ihr der Kontoinhaber seid oder eine Einverständniserklärung des Kontoinhabers zur Abbuchung der Gebühr einreicht.


    FirmenTicket/Großkundenabonnement
    Ihr könnt Euch eine Ersatzkarte in einem unserer KundenCenter ausstellen lassen (wie privates Abonnement, siehe oben). Wünscht Ihr eine Zusendung der Ersatzkarte, wendet Euch bitte an die für FirmenTickets/Großkundenabonnements zuständige Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner in Eurem Unternehmen. In der Regel ist dies jemand von der Personalabteilung oder vom Betriebsrat.

  • Die Rheinbahn Abos sind monatlich kündbar. Die Kündigung für den Folgemonat ist dann gültig, wenn diese spätestens zum 10. des laufenden Monats erfolgt.  

  • Das Deutschlandticket, Ticket2000 könnt Ihr über unseren OnlineShop beantragen. Alternativ könnt Ihr die Bestellscheine auf unserer Homepage herunterladen, komplett ausfüllen und uns zufaxen, eingescannt per E-Mail schicken oder per Post zusenden. Bitte beachtet, dass zur Ausstellung des SchokoTickets ein Nachweis der Schule notwendig ist.

    Änderungen der Tickets oder Kündigungen können über AboOnline, per Post (Rheinbahn AG, BackOffice, Postfach 10 42 63, 40033 Düsseldorf), Fax (0211.582-4904) oder E-Mail (abo@rheinbahn.de) beantragt werden. Ausnahme: Für das SchokoTicket ist eine Änderung über AboOnline nicht möglich.

  • Das Deutschlandticket bietet keinerlei Zusatzleistungen.

    Beim Ticket2000 könnt Ihr zwischen dem persönlichen und dem übertragbaren Ticket wählen, die Preise sind jeweils identisch. Täglich ab 19 Uhr, samstags, sonntags, an Feiertagen, Heiligabend und Silvester sogar ganztägig gilt das Ticket2000 unabhängig von der gewählten Preisstufe im gesamten VRR. Zusätzlich könnt Ihr zu dieser Zeit eine erwachsene Person (älter als 14 Jahre) und drei Kinder bis 14 Jahren mitnehmen. Die Fahrradmitnahme ist ganztägig im jeweiligen Geltungsbereich inbegriffen.

    Das SchokoTicket ist ein Abonnement für Schülerinnen und Schüler und ist im gesamten VRR-Raum in der Preisstufe C gültig. Die Mitnahme weiterer Personen ist bei diesem Ticket ausgeschlossen.

  • Kinder unter 6 Jahren werden unentgeltlich befördert. Kinder unter 7 Jahren, die noch keine Schule besuchen, werden bis zum Zeitpunkt der Einschulung (in Nordrhein-Westfalen beginnt das Schuljahr immer zum 01.08. eines jeden Jahres) ebenfalls unentgeltlich befördert. Für Schul- und Kindergartenverkehre können in den jeweiligen Tarifbestimmungen gesonderte Regelungen hinterlegt sein. Kinder von 6 Jahren bis zum 15. Geburtstag fahren zum günstigen Kindertarif.

  • Nein. Ein Preisunterschied zwischen einem Ticket2000 übertragbar und persönlich besteht nicht.​
  • Solltet Ihr bei einer Fahrausweiskontrolle Euer persönliches Ticket nicht vorlegen können, weil Ihr es vergessen habt, braucht Ihr statt der sonst üblichen 60 € erhöhten Beförderungsentgelts bei der Rheinbahn nur 7 € bezahlen, wenn Ihr es innerhalb von vierzehn Tagen nachzeigt. 

  • Mit einem Abonnement erwerbt Ihr gleich mehrere Vorteile: Bei einem Deutschlandticket oder Ticket2000 im Abonnement habt Ihr einen echten Preisvorteil gegenüber einem monatlich gekauften Ticket. Das Abonnement braucht nur einmal bestellt zu werden und die Chipkarte verlängert sich automatisch. Die umständliche Beschaffung, das heißt zum Monatsende „Schlange stehen“ entfällt. Wir buchen den Abonnementbetrag monatlich von Eurem Girokonto ab. Im Falle eines Verlustes entstehen bei einem Abonnement Gebühren bis 20 € für eine Ersatzchipkarte. Der Verlust einer Monatsmarke ist nicht erstattungsfähig und muss komplett neu erworben werden.

  • Sollte der Fahrausweisautomat an der Haltestelle defekt sein, habt Ihr auch die Möglichkeit, Euer Ticket am Automaten in der Bahn zu erwerben. Ist dieser ebenfalls defekt, meldet dieses bitte unserem Fahrpersonal, welches dann die Technikabteilung informiert, damit der Automat schnellstmöglich repariert wird. Ein gültiges Ticket könnt Ihr auch über die Rheinbahn App kaufen.

  • Es kann natürlich vorkommen, dass ein Automat defekt ist, ein Ticket fehlerhaft gedruckt oder gar nicht ausgegeben wird. In diesem Fall erstatten wir Euch natürlich das Geld.

    Zur Erstattung Eures Geldes schickt uns eine Mail mit Angaben zum Automaten (Automatennummer, Standort, Fahrtrichtung) an kundendialog@rheinbahn.de oder per Post an Rheinbahn AG, Team Kundendialog, Lierenfelder Straße 42, 40231 Düsseldorf.

    Natürlich sind wir auch persönlich für Euch da. Kommt einfach mit dem fehlerhaften Ticket in einem unserer KundenCenter vorbei – im besten Fall könnt Ihr uns dann auch die Automatennummer mitteilen, damit sich unsere Werkstatt direkt um die Reparatur kümmern kann.

    Wenn Ihr uns nur auf einen defekten Automaten aufmerksam machen möchtet, dann schreibt uns eine kurze Mail mit der Automatennummer an kundendialog@rheinbahn.de oder ruft an unter 0211.582-4444.

  • Bei unseren Busfahrerinnen und Busfahrern erhaltet Ihr seit dem 1. September 2024 die folgenden Tickets:

    • EinzelTicket für Erwachsene
    • EinzelTicket für Kinder
    • FahrradTicket

    Auch die mobilen Ticketautomaten in unseren Fahrzeugen bieten das genannte Ticketsortiment.

  • Seit der Corona-Pandemie hat der Ticketkauf beim Fahrpersonal stark abgenommen. Deshalb bieten wir ein Grundsortiment im Fahrzeug an und unterstützen den Wunsch nach bargeldlosem Bezahlen und digitalem Ticketkauf. Diese Änderung beschleunigt den Verkauf im Fahrzeug, entlastet das Fahrpersonal und sorgt für pünktlichere Fahrten.

    Die gewohnten Tickets erhaltet Ihr in der Rheinbahn App, im OnlineShop, in unseren KundenCentern sowie bei den VertriebsPartnern.

  • Grundsätzlich dürft Ihr ein Fahrrad mit in unsere Fahrzeuge nehmen, wenn dafür ausreichend Platz im Fahrzeug vorhanden ist und sofern dafür ein gültiges Ticket gelöst wurde. Jedoch ist die Fahrradmitnahme nur gestattet, wenn dadurch der Ablauf im Linienverkehr nicht beeinträchtigt oder andere Fahrgäste durch das Fahrrad nicht verletzt werden können. Es kann durchaus einmal vorkommen, dass unser Fahrzeug bereits stark gefüllt ist, wenn Ihr mit dem Fahrrad mitfahren möchtet. Ihr habt bestimmt Verständnis dafür, wenn in dieser Situation eine Fahrradmitnahme leider ausgeschlossen ist. Unser erfahrenes Fahrpersonal vor Ort entscheidet individuell, ob die Sicherheit gegeben ist oder nicht. Die Kinderwagenbeförderung schließt die Fahrradmitnahme an gleicher Stelle aus. Dies gilt auch für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer.

  • Um einen Berechtigtenausweis und damit die Bewilligung für den Erwerb des SozialTickets zu erhalten, wendet Euch grundsätzlich an die Behörde, bei der Ihr auch die Leistungen bezieht. Ist nach Prüfung der Behörde eine Berechtigung gegeben, wird Euch der Berechtigtenausweis ausgestellt. Auf dem Berechtigtenausweis sind vermerkt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Tarifgebietsnummer des Wohnorts und damit der Geltungsbereich sowie die Dauer der Berechtigung.

    Nach Ablauf des genannten Gültigkeitszeitraums müsst Ihr einen neuen Berechtigtenausweis beantragen.

    Wichtig: Ihr bekommt den Berechtigtenausweis nicht bei der Rheinbahn, sondern bei der Behörde, bei der Ihr die Leistung bezieht. Erst dann könnt Ihr das SozialTicket bei der Rheinbahn beantragen.

    Gerne auch auf Chipkarte im Lastschrifteinzugsverfahren.

    Die Vorteil für Euch:

    • Kein langes Anstehen mehr.
    • Im Falle eines Verlustes entstehen bei einem Abonnement Gebühren bis 20 € für eine Ersatzchipkarte. Der Verlust einer Monatsmarke ist nicht Erstattungsfähig und muss komplett neu beantragt und erworben werden.
  • Zu den Berechtigten für das SozialTicket gehören folgende Personen:

    Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II), Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII), Empfänger von Wohngeld, Leistungsberechtigte nach SGB VIII, Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungsberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz.

  • Wenn Ihr in einer kreisfreien Stadt wohnt, gilt Euer SozialTicket in der Preisstufe A. Wohnt Ihr in einer kreisangehörigen Stadt, gilt das SozialTicket in der Preisstufe KR in allen Städten des Kreises. Es ist persönlich auf Euch ausgestellt und kann nicht auf andere Personen übertragen werden. In dem jeweiligen Geltungsraum könnt Ihr rund um die Uhr alle Linienbusse, S-Bahnen, RB- und RE-Linien sowie Straßen- und U-Bahnen für Eure täglichen Erledigungen nutzen.

    Eine Geltungsbereichserweiterung für einzelne Fahrten über den originären Geltungsbereich hinaus auf die Preisstufe B bis C ist montags bis freitags vor 19 Uhr durch Kauf eines ZusatzTickets möglich. Ab 19 Uhr montags bis freitags und an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. eines Jahres ist eine Geltungsbereichserweiterung für einzelne Fahrten über den originären Geltungsbereich hinaus auf die Preisstufe B bis C auch für mitgenommene Personen durch Kauf eines ZusatzTickets pro Fahrt und ggf. mitgenommene Personen möglich.

    Geltungsbereich Düsseldorf
    Geltungsbereich Kreis Mettmann

  • Bitte besorgt Euch in dem Fall in unseren KundenCentern einen neuen Berechtigtenausweis. Dabei werden Eure alten Daten samt der Änderung auf den neuen Berechtigtenausweis übertragen.

  • Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

    1. Möglichkeit: Das SozialTicket als Monatswertmarke erwerben

    Beim monatlichen Kauf des Tickets erhaltet Ihr eine Wertmarke. Diese ist für einen Kalendermonat gültig und wird in den KundenCentern und bei den VertriebsPartnern ausgegeben. Auf die Wertmarke übertragt Ihr die Nummer des Berechtigtenausweises. Abschließend knickt Ihr die Wertmarke und schiebt diese von oben in die dafür vorgesehene Lasche auf der rechten Seite der Kunststoffhülle.

    Nur die Kombination bestehend aus einem Berechtigtenausweis und Wertmarke in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis berechtigt zur Nutzung des SozialTickets.


    2. Möglichkeit: Das SozialTicket als Chipkarte erwerben

    Die Chipkarte erhalten alle Kunden gegen Vorlage der originalen Kundenkarte. 

    Im Abonnement werden Tickets ausgegeben, wenn die Rheinbahn ermächtigt wird, sämtliche aus dem Abonnementvertrag resultierenden Entgelte und Gebühren monatlich im Voraus bis auf Weiteres von einem im SEPA-Raum geführten Girokonto abzubuchen.

    Weitere Fragen?
    Diese beantworten wir gerne unter der Schlauen Nummer 01806.504030 (gebührenfrei aus allen deutschen Netzen).

  • Die Rheinbahn ist Teil des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR). Die Tarife und Tickets sind im gesamten VRR-Raum gleich. Alle Tickets gelten in Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen und im Nahverkehr der Deutschen Bahn sowie weiteren Verkehrsunternehmen des Schienenpersonennahverkehrs also in S-Bahnen, RegionalExpressen und in der RegionalBahn.

  • Bitte beachtet, dass die Fahrscheine an den mobilen Automaten in den Fahrzeugen bereits entwertet sind. Am stationären Automat an der Haltestelle könnt Ihr wählen, ob das Ticket bereits entwertet sein soll oder erst im Fahrzeug gestempelt wird.

  • Ihr müsst nicht aussteigen, um einen gültigen Fahrausweis zu besorgen, wenn der Automat im Fahrzeug defekt ist. Diese Regel im Sinne der Kunden gilt jedoch nur für diese Fahrt ohne funktionierenden Fahrausweisautomaten. Bei einem Umstieg in ein anderes Fahrzeug müsst Ihr dann dort einen gültigen Fahrausweis erwerben.

    Kommt es dann zu einer Fahrausweiskontrolle, prüft unser Kontrollpersonal, ob der Automat defekt ist und Ihr könnt gegebenenfalls dann ein Ticket bei der Fahrausweisprüferin oder dem Fahrausweisprüfer kaufen.

  • Wenn mehrere elektronisch lesbare Karten im Portemonnaie sind, weiß das Lesegerät nicht, welche Karte es auslesen muss.

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