Mobilitätsgarantie

Digitaler Erstattungsantrag
Jugendliche an Haltestelle

Unsere Mobilitätsgarantie

Wir setzen alles daran, pünktlich und zuverlässig zu sein. Dennoch kommen Verspätungen und Ausfälle immer mal wieder vor. In diesem Fall greift die Mobilitätsgarantie NRW bei einer Verspätung eines VRR-Verkehrsmittels ab 20 Minuten, sofern es keine alternative Verbindung gibt.

Ersatzweise könnt Ihr dann auf ein Taxi oder in einen EC/IC- oder ICE-Zug umsteigen. Auch Angebote wie CarSharing, Leihräder, E-Scooter, Elektro-Roller oder On-Demand-Verkehr können als Alternative genutzt werden.

Zur Bewertung der Abfahrtsverspätung dient auch unsere Echtzeitinformation (z.B. an der elektronischen Haltestellen-Anzeige oder in der App), so dass Ihr nicht gezwungen seid, die 20 Minuten an der Haltestelle abzuwarten.

Die Mobilitätsgarantie kommt in folgenden Fällen nicht zur Anwendung:

  • Streik
  • Unwetter
  • Naturgewalten
  • Bombenentschärfungen

Voraussetzungen für die Mobilitätsgarantie:

  • Das gewünschte Nahverkehrsmittel verspätet sich an der Abfahrtshaltestelle um mindestens 20 Minuten oder es fällt aus und die nächstmögliche Verbindung fährt erst 20 Minuten später ab.
  • Ihr habt ein für diese Fahrt gültiges Nahverkehrsticket zum Verbund- oder NRW-Tarif (kein Fernverkehrsticket).
  • Die Verspätung tritt nicht während der Fahrt auf und ist nicht durch Streik, Unwetter, Naturgewalten, Bombenentschärfungen oder Bombendrohungen bedingt.

Kostenerstattung

Sind die Voraussetzungen erfüllt, werden folgende Kosten erstattet:

  • Wenn Ihr ein Taxi, einen Fahrdienst oder ein Sharing-Angebot nutzt: Zwischen 5 und 20 Uhr gibt es eine Kostenerstattung von bis zu 30 Euro. Zwischen 20 und 5 Uhr bekommt Ihr sogar eine Kostenerstattung von bis zu 60 Euro.
  • Wenn Ihr den Fernverkehr nutzt: Bei Fernverkehrszügen werden die Zusatzkosten komplett ohne Begrenzung erstattet.

Das Erstattungsverfahren: So funktioniert‘s

Wenn Ihr bei Verspätungen oder Ausfällen auf ein anderes Verkehrsmittel umsteigt, müsst Ihr für die Nutzung in Vorkasse treten. Dank der Mobilitätsgarantie NRW könnt Ihr Euch diese Kosten erstatten lassen – entweder per digitalem Erstattungsantrag oder klassisch auf dem postalischen Weg. Den Erstattungsantrag müsst Ihr innerhalb von 14 Tagen bei uns digital oder postalisch einreichen. Fügt dem Antrag Euer Ticket (Kopie bei Zeitfahrausweisen) sowie die Quittung des gewählten alternativen Verkehrsmittels bei. Also die Taxiquittung, das Zug-Ticket oder den Beleg des Sharing-Angebots.

  • Gebt die Unterlagen in einem unserer KundenCenter ab
  • oder sendet die Dateien per E-Mail an kundendialog@rheinbahn.de
  • oder schickt alles zusammen direkt an:
    Rheinbahn Hauptverwaltung
    Lierenfelder Straße 42
    40231 Düsseldorf

Bitte beachtet:
Pro Person ist eine Quittung erforderlich. Bei mehreren Fahrgästen müssen die Taxikosten also aufgeteilt werden und jeder reicht eine separate Quittung ein. Beispiel: Ihr fahrt mit drei Personen mit dem Taxi an Euren Zielort (zwischen 5 und 20 Uhr), die Gesamtsumme der Taxifahrt beträgt 75 Euro. Jede Person reicht eine Quittung über 25 Euro ein, die auch erstattet wird. Wenn Ihr in diesem Fall nur eine Quittung über 75 Euro einreichen würdet, bekämt Ihr maximal 30 Euro erstattet.

Erweiterte Mobilitätsgarantie

Unsere Mobilitätsgarantie greift auch, wenn Ihr wegen einer Verspätung von Bus und Bahn den letzten Anschluss verpasst. Wir übernehmen in diesem Fall die Kosten für ein Taxi, welches Euch von der Umsteigehaltestelle bis nach Hause bringt. Bei Einreichung der Originalquittung erstatten wir bis zu 60 Euro.