Unser Kind ist eingeschult worden und benötigt ein Ticket. Was müssen wir tun?
Zunächst muss geprüft werden, ob Euer Kind ein Deutschlandticket Schule oder ein SchokoTicket bekommt. Dies ist von der Schule abhängig, auf die das Kind geht. Die Entscheidung, ob SchokoTicket oder Deutschlandticket Schule angeboten wird, trifft der Schulträger. Hier findet Ihr eine Übersicht, welcher Schulträger im Rheinbahn Gebiet was anbietet: Schulträger. So könnt Ihr Deutschlandticket Schule oder das SchokoTicket erwerben:
Wohin kann unser Kind mit seinem Ticket fahren?
Hat mein Kind Anspruch auf ein ermäßigtes Ticket?
Die Prüfung ob Euer Kind ein ermäßigtes Ticket bekommt, hängt von der Schule ab und wird bei Antrag auf Fahrtkostenübernahme durch die Schule geprüft. Sobald die Prüfung erfolgreich ist, wird es auch bei der Rheinbahn hinterlegt.
Was müssen wir tun, wenn unser Kind die Schule wechselt?
Bitte sendet, falls vorhanden, eine Schulbescheinigung der neuen Schule ein. Falls keine Schulbescheinigung vorhanden ist, reicht auch eine Aufnahmebestätigung der neuen Schule.
Wir haben rückwirkend Anspruch auf ein fahrkostenermäßigtes Ticket erhalten. Wie bekommen wir das zu viel gezahlte Geld zurück?
Mit der Umstellung des Abbuchungsbetrages entsteht ein Guthaben, welches wir innerhalb von 14 Tagen auf das bekannte Konto zurücküberweisen.
Die Rheinbahn hat uns darüber informiert, dass das Ticket rückwirkend auf den Selbstzahlerbetrag umgestellt wird. Was heißt das und warum ist das so?
Bei allen Fragen zum Thema Fahrtkostenerstattung wendet euch bitte an die Schule.
Mein Kind hat die Schule verlassen. Ist mein Ticket automatisch gekündigt?
Nein der Vertrag endet nicht automatisch. Bitte kündigt das Ticket per E-Mail unter abo@rheinbahn.de.
Was müssen wir zum Schuljahreswechsel tun?
Wir versenden zum Schuljahresende Schreiben an Schülerinnen und Schüler über 16, in denen diverse Alternativen genannt werden:
Dann reicht bitte eine Schulbescheinigung unter diesem Kontaktformular oder per E-Mail unter schulbescheinigung@rheinbahn.de ein, damit wir das Ticket fortsetzen können.
Wir führen das Ticket bis Ende September fort, wenn Ihr es nicht kündigt. Allerdings fällt dann die im Schreiben erwähnte Nachberechnung an. Falls Ihr das nicht möchtet, kündigt bitte das Ticket zum Schuljahreswechsel.
Ein anderes Ticket könnt Ihr entweder mit dem beiliegenden Änderungsantrag bestellen und diesen an abo@rheinbahn.de senden oder Ihr bestellt das Ticket unter Mein Rheinbahn Abo.
Wir müssen eine Schulbescheinigung einreichen. Wie machen wir das am besten?
Entweder über das Kontaktformular oder per Mail an schulbescheinigung@rheinbahn.de. Ein Foto der Bescheinigung ist ausreichend.
Warum wird abgebucht, obwohl das Ticket gekündigt ist?
Wurde der Vertrag rechtzeitig zum Schuljahresende gekündigt? Erfolgt die Kündigung zu einem späteren Termin erfolgt automatisch eine Nachberechnung, weil der Nachweis für den Bezug des Tickets nicht gegeben war.
Ich habe vergessen, meine Schulbescheinigung einzureichen. Was kann ich nun tun?
Bitte reicht die Schulbescheinigung nach. Sollte das Ticket schon gesperrt sein, senden wir Euch schnellstmöglich ein neues Ticket zu. Den einbehaltenen Abbuchungsbetrag verrechnen wir mit den Folgemonaten.
Meine Chipkarte wurde eingezogen. Warum ist das so?
Ist Euer Kind bereits älter als 16 Jahre? Dann benötigen wir jährlich eine Schulbescheinigung, die uns den Schulbesuch bestätigt. Erhalten wir diese nicht, wird der Vertrag gekündigt. Bitte reicht uns umgehend eine Schulbescheinigung nach.
Was ist das Deutschlandticket Schule?
Das Deutschlandticket Schule ist eine günstigere Version der Deutschlandtickets für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis einschließlich des 25. Lebensjahres), die eine Schule besuchen, deren Träger das Deutschlandticket Schule anbietet. Das Deutschlandticket Schule ist deutschlandweit für den Nahverkehr gültig – also für Straßen- und U-Bahnen, Regionalexpresse, Regionalbahnen, S-Bahnen etc. Das Ticket gilt nicht für Züge des Fernverkehrs (z. B. ICE, IC, EC) und auch private Anbieter wie z. B. FlixTrain sind ausgeschlossen. Es kostet monatlich 38 Euro und ist nur als Abo verfügbar. Familien, deren Kinder einen Anspruch auf Fahrtkostenübernahme durch den Schulträger haben, zahlen auch für das Deutschlandticket einen Eigenanteil von 14 Euro für das erste Kind bzw. 7 Euro für das zweite Kind pro Monat und Ticket.
Was kostet das Deutschlandticket Schule?
Das Deutschlandticket Schule kostet 38 Euro pro Monat. Familien, deren Kinder einen Anspruch auf Fahrtkostenübernahme durch den Schulträger haben, zahlen auch für das Deutschlandticket Schule einen Eigenanteil von 14 Euro für das erste Kind, 7 Euro für das zweite Kind und 0 Euro für das dritte und vierte Kind pro Monat und Ticket. Diese Angaben beziehen sich auf minderjährige Kinder. Volljährige Kinder zahlen immer einen Eigenanteil in Höhe von 14 Euro.
Für welche Fahrzeuge gilt das Deutschlandticket Schule?
Das Deutschlandticket Schule gilt bundesweit für den Nahverkehr – also für Straßen- und U-Bahnen, Regionalexpresse, Regionalbahnen, S-Bahnen etc. Das Ticket gilt nicht für Züge des Fernverkehrs (z. B. ICE, IC, EC) und auch private Anbieter wie z. B. FlixTrain sind ausgeschlossen.
Bietet auch an meine Schule das Deutschlandticket Schule an?
Hier erfahrt Ihr, welche Schulträger im Rheinbahn Gebiet das Deutschlandticket Schule anbieten.
Kann man mit dem Deutschlandticket Schule auch in die Niederlande fahren?
Mit dem Deutschlandticket Schule sind auch Fahrten über die Grenze zu den Niederlanden möglich – genauer gesagt nach Venlo, Arnheim oder Nijmegen. Jedoch nur mit bestimmten Linien: Buslinien 929 (ab Duisburg) bzw. 29, 60 (ab Kleve), 91 und SB58 (ab Emmerich) sowie mit den Bahnlinien RE 13 und RE 19.
Ab wann kann ich das Deutschlandticket Schule-Abo abschließen?
Jederzeit. Bitte beachtet, dass es immer ab dem 1. eines Monats gilt. Ihr könnt den Gültigkeitsstart beim Abschließen des Abos aber selbst festlegen. Das Deutschlandticket Schule ist ausschließlich als Chipkarte erhältlich. Wie Ihr es beantragen könnt, erklären wir weiter oben auf der Seite.
Gibt es das Deutschlandticket Schule auch am Automaten?
Nein, das Deutschlandticket gibt es nur als AboTicket.
Kann ich auf dem Deutschlandticket Schule Personen oder mein Fahrrad mitnehmen?
Mit dem Deutschlandticket Schule ist keine Personen- oder Fahrradmitnahme möglich. Wenn Ihr ein Fahrrad mitnehmen möchtet, könnt Ihr ein FahrradTicket dazu kaufen. Das ist 24 Stunden im VRR-Gebiet gültig.
Außerdem ist das Deutschlandticket Schule personalisiert und kann nicht an Dritte weitergegeben werden.
Für Fahrten außerhalb des VRR-Gebiets braucht Ihr dann ein Fahrradticket des jeweiligen Verkehrsverbunds oder Bundeslandes.
Wie kann ich mit dem Deutschlandticket Schule mein Fahrrad mitnehmen?
Um das Fahrrad im VRR-Gebiet mitzunehmen, gibt es auch weiterhin das FahrradTicket, das 24 Stunden lang im VRR-Gebiet gültig ist. Für Fahrten außerhalb des VRR-Gebiets benötigt Ihr ein Fahrradticket des jeweiligen Verkehrsverbunds oder Bundeslandes.
Ist das Deutschlandticket Schule übertragbar?
Nein. Das Deutschlandticket Schule ist personalisiert und kann nicht weitergegeben werden. Zusätzlich zum Ticket musst man auch immer einen Lichtbildausweis dabei haben.
Gibt es einen Preisnachlass für Geschwisterkinder ab dem 3. Ticket?
Nein, beim Deutschlandticket Schule ist kein Geschwisterrabatt für Selbstzahler vorgesehen. Dafür sinkt der Preis auch für die beiden ältesten Kinder um mehr als 10 Euro pro Monat.
Kann ich mit dem Deutschlandticket Schule meinen Hund mitnehmen?
In NRW fahren Hunde grundsätzlich kostenlos mit. In anderen Bundesländern gelten teilweise andere Regelungen. Bitte informiert Euch bei den zuständigen Verkehrsunternehmen, wenn Ihr außerhalb von NRW unterwegs seid.
Wie lange ist das Deutschlandticket Schule gültig?
Das Deutschlandticket Schule gilt immer ab dem ersten Tag des Monats, ab dem Ihr mit dem Abonnement startet.
Ihr möchtet das Deutschlandticket Schule aber nur für einen Monat haben?
Kein Problem, denn es ist monatlich kündbar. Ihr könnt das Deutschlandticket Schule immer jeweils bis zum 10. eines Monats zum Monatsende kostenfrei kündigen. Wenn Ihr es nicht kündigt, wird es monatlich verlängert und berechnet.
Gilt beim Deutschlandticket Schule die Mobilitätsgarantie NRW?
Ja, wenn sich innerhalb Nordrhein-Westfalens Busse oder Bahnen im Nahverkehr um 20 Minuten oder mehr verspäten oder ganz ausfallen, dann greift die Mobilitätsgarantie NRW. Das gilt auch für Personen, die im NRW-Nahverkehr mit einem DeutschlandTicket Schule unterwegs sind, aber nicht in NRW wohnen.
Bitte beachtet: Die Mobilitätsgarantie NRW gilt nur für Fahrten innerhalb der nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife sowie des NRW-Tarifes.
Wie kann man das Deutschlandticket Schule-Abo kündigen?
Das Deutschlandticket Schule ist monatlich kündbar und kann jeweils bis zum 10. eines Monats zum Monatsende kostenfrei gekündigt werden. Es gibt keine Mindestlaufzeit. Ihr könnt das Ticket also z. B. auch nur für einen Monat abschließen, indem Ihr es direkt wieder fristgerecht kündigt.