Das Deutschland­ticket Schule

Morgens Schule – nachmittags Deutschland. 

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Deutschlandticket Schule

Deutschlandticket Schule

Nicht nur für den Schulweg, sondern auch in der Freizeit.

Ihr erhaltet einen Fahrtkostenzuschuss?

  • Der Anspruch auf Fahrtkostenerstattung durch den Schulträger ist abhängig von der Entfernung zwischen Wohnsitz und Schule.
  • Der monatliche Eigenanteil für die so genannten Freifahrer beträgt (wie beim SchokoTicket) 14 Euro, 7 Euro oder 0 Euro im Monat.
  • Bitte informiert Euch im jeweiligen Schulsekretariat, wie Ihr das Deutschlandticket Schule mit Fahrtkostenzuschuss bestellen könnt.

Bundesweit mobil – auch ohne Zuschuss!

  • Wohnt Ihr ganz in der Nähe der Schule, habt Ihr leider keinen Anspruch auf einen Fahrtkostenzuschuss. 
  • Wenn Euer Schulträger das Deutschlandticket Schule grundsätzlich anbietet, könnt Ihr dies als Selbstzahler zum Preis von 43 Euro pro Monat bestellen. 
  • Damit seid Ihr auch in der Freizeit in  ganz Deutschland mobil.

Ihr nutzt bereits das Deutschlandticket Schule?

Von allen Schülerinnen und Schülern ab 16, die mit dem Deutschlandticket Schule oder dem SchokoTicket mobil sind, benötigen wir nach den Sommerferien eine Schulbescheinigung für das neue Schuljahr 2026/2027. Diese könnt Ihr einfach hier hochladen. 

Neues Schuljahr – neues Ticket?

Hier findet Ihr Antworten zu den meistgestellten Fragen rund um das SchokoTicket und das Deutschlandticket Schule zum Schuljahreswechsel:

  • Zunächst muss geprüft werden, ob Euer Kind ein Deutschlandticket Schule oder ein SchokoTicket bekommt.

    Dies ist von der Schule abhängig, auf die das Kind geht. Die Entscheidung, ob SchokoTicket oder Deutschlandticket Schule angeboten wird, trifft der Schulträger. 

    Hier findet Ihr eine Übersicht, welcher Schulträger im Rheinbahn Gebiet was anbietet: Schulträger.

    So könnt Ihr Deutschlandticket Schule oder das SchokoTicket erwerben:

    • Das Deutschlandticket Schule ist wie das Deutschlandticket bundesweit gültig.
    • Das SchokoTicket ist im ganzen VRR-Gebiet gültig.
  • Ob Euer Kind Anspruch auf Fahrtkostenübernahme hat, hängt vor allem von der Entfernung zwischen Wohnsitz und Schule ab. Geprüft wird das beim Antrag auf Fahrtkostenübernahme direkt durch die Schule. Fragt dazu am besten im Schulsekretariat nach. Ist die Prüfung erfolgreich, wird der Anspruch automatisch bei der Rheinbahn hinterlegt und Ihr zahlt nur noch den Eigenanteil.

  • Reicht uns bitte eine Schulbescheinigung der neuen Schule ein. Am einfachsten über das Upload-Formular, alternativ per E-Mail an abo@rheinbahn.de. Liegt noch keine Schulbescheinigung vor, genügt auch die Aufnahmebestätigung der neuen Schule. Das Ticket läuft während des Wechsels normal weiter.

  • Mit der Umstellung des Abbuchungsbetrages entsteht ein Guthaben, welches wir innerhalb von 14 Tagen auf das bekannte Konto zurücküberweisen.

  • Die Umstellung bedeutet: Der Schulträger hat die Fahrtkostenübernahme für Euer Kind nicht oder nicht mehr bestätigt. Zum Beispiel, weil der Anspruch entfallen ist oder ein Nachweis fehlt. In diesem Fall berechnen wir rückwirkend den Selbstzahlerpreis von 43 Euro pro Monat statt des Eigenanteils. Warum der Anspruch entfallen ist, kann Euch nur die Schule beantworten, wendet Euch dafür bitte direkt an das Schulsekretariat.

  • Nein, der Vertrag endet nicht automatisch. Bitte kündigt das Ticket per E-Mail unter abo@rheinbahn.de.

  • Für Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren benötigen wir nach den Sommerferien eine Schulbescheinigung für das neue Schuljahr. Ladet diese einfach über unser Upload-Formular hoch. Für Kinder unter 16 Jahren müsst Ihr nichts tun. Das Abo läuft automatisch weiter. Alle Details zum Schuljahreswechsel findet Ihr auf unserer Infoseite.

  • Einfach über das Kontaktformular hochladen. 

  • Der häufigste Grund: Die Kündigung ist erst nach dem Schuljahresende eingegangen. Erfolgt die Kündigung verspätet, führen wir automatisch eine Nachberechnung durch, weil für die Zwischenzeit kein Nachweis für den vergünstigten Bezug des Tickets vorlag. Prüft daher bitte zuerst das Datum Eurer Kündigungsbestätigung. Passt aus Eurer Sicht alles, meldet Euch mit der Bestätigung bei uns unter abo@rheinbahn.de.

  • Bitte reicht die Schulbescheinigung nach. Sollte das Ticket schon gesperrt sein, senden wir Euch schnellstmöglich ein neues Ticket zu. Den einbehaltenen Abbuchungsbetrag verrechnen wir mit den Folgemonaten.

  • Ist Euer Kind bereits älter als 16 Jahre? Dann benötigen wir jährlich eine Schulbescheinigung, die uns den Schulbesuch bestätigt. Erhalten wir diese nicht, wird der Vertrag gekündigt. Bitte reicht uns umgehend hier eine Schulbescheinigung nach.

SchokoTicket oder Deutschlandticket Schule

Der jeweilige Schulträger entscheidet darüber, ob das Deutschlandticket Schule ausgegeben wird oder ob das SchokoTicket angeboten wird. Eine Liste der Schulträger und Schulen findet Ihr hier.

Solltet Ihr noch Fragen haben, findet Ihr im nächsten Abschnitt weitere Antworten auf allgemeine Fragen.


Ihr erreicht uns auch telefonisch unter 0211/582-4900.
Wir sind montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr und samstags von 9 bis 18 Uhr für Euch da.

Allgemeine Fragen & Antworten zum Deutschlandticket Schule:

  • Das Deutschlandticket Schule ist die günstigere Variante des Deutschlandtickets für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis einschließlich 25 Jahre, die eine Schule besuchen, deren Träger das Ticket anbietet. Es kostet für Selbstzahler 43 Euro pro Monat (Stand: September 2026) und ist nur im Abo erhältlich.

    Das Ticket gilt bundesweit im gesamten Nahverkehr, also in Bussen, Straßen- und U-Bahnen, S-Bahnen, Regionalbahnen und Regionalexpress-Zügen. Nicht enthalten sind Züge des Fernverkehrs (z. B. ICE, IC, EC) und private Fernverkehrsanbieter wie FlixTrain. Hat Euer Kind Anspruch auf Fahrtkostenübernahme durch den Schulträger, zahlt Ihr statt des vollen Preises nur einen Eigenanteil. Die Details dazu stehen in der nächsten Frage.

  • Der größte Unterschied ist der Geltungsbereich: Das Deutschlandticket Schule gilt bundesweit im gesamten Nahverkehr, das SchokoTicket nur im VRR-Gebiet. Welches der beiden Tickets Euer Kind bekommt, entscheidet der Schulträger. Ihr könnt es nicht frei wählen. Für Familien mit Anspruch auf Fahrtkostenübernahme ist der Eigenanteil bei beiden Tickets gleich (14 / 7 / 0 Euro pro Monat). Eine Übersicht, welcher Schulträger was anbietet, findet Ihr in unserer Schulträger-Liste.

  • Das Deutschlandticket Schule kostet für Selbstzahler 43 Euro pro Monat (Stand: September 2026). Hat Euer Kind Anspruch auf Fahrtkostenübernahme durch den Schulträger, zahlt Ihr nur einen monatlichen Eigenanteil pro Ticket: 14 Euro für das erste Kind, 7 Euro für das zweite Kind und 0 Euro ab dem dritten Kind. Diese Staffelung gilt für minderjährige Kinder. Volljährige Schülerinnen und Schüler zahlen immer den Eigenanteil von 14 Euro.

  • Das Deutschlandticket Schule gilt bundesweit für den Nahverkehr – also für Straßen- und U-Bahnen, Regionalexpresse, Regionalbahnen, S-Bahnen etc. Das Ticket gilt nicht für Züge des Fernverkehrs (z. B. ICE, IC, EC) und auch private Anbieter wie z. B. FlixTrain sind ausgeschlossen. 

  • Das Deutschlandticket Schule können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis einschließlich 25 Jahre nutzen. Vorausgesetzt, sie besuchen eine Schule, deren Träger das Ticket anbietet. Wichtig ab 16 Jahren: Wir benötigen einmal jährlich eine aktuelle Schulbescheinigung. Reicht Ihr diese nicht ein, wird der Vertrag gekündigt.

  • Ob es an Eurer Schule das Deutschlandticket Schule gibt, entscheidet der jeweilige Schulträger. Er legt fest, ob das Deutschlandticket Schule oder das SchokoTicket ausgegeben wird. Eine Übersicht aller Schulträger und Schulen im Rheinbahn-Gebiet findet Ihr in unserer Schulträger-Liste. Im Zweifel hilft auch das Schulsekretariat weiter.

  • Ja, uneingeschränkt: Das Deutschlandticket Schule gilt rund um die Uhr, an allen Tagen und auch am Wochenende, in den Ferien und für private Fahrten. Euer Kind ist damit nicht nur auf dem Schulweg, sondern in ganz Deutschland im Nah- und Regionalverkehr mobil, zum Beispiel im Urlaub oder beim Familienbesuch.

  • Mit dem Deutschlandticket Schule sind auch Fahrten über die Grenze zu den Niederlanden möglich – genauer gesagt nach Venlo, Arnheim oder Nijmegen. Jedoch nur mit bestimmten Linien: Buslinien 929 (ab Duisburg) bzw. 29, 60 (ab Kleve), 91 und SB58 (ab Emmerich) sowie mit den Bahnlinien RE 13 und RE 19. 

  • Jederzeit. Bitte beachtet, dass es immer ab dem 1. eines Monats gilt. Ihr könnt den Gültigkeitsstart beim Abschließen des Abos aber selbst festlegen.

    Das Deutschlandticket Schule ist ausschließlich als Chipkarte erhältlich. Wie Ihr es beantragen könnt, erklären wir weiter oben auf der Seite. 

  • Nein, das Deutschlandticket gibt es nur als AboTicket. 

  • Mit dem Deutschlandticket Schule ist keine Personen- oder Fahrradmitnahme möglich.
    Außerdem ist das Deutschlandticket Schule personalisiert und kann nicht an Dritte weitergegeben werden.

    Wenn Ihr ein Fahrrad mitnehmen möchtet, könnt Ihr ein FahrradTicket dazu kaufen. Das ist 24 Stunden im VRR-Gebiet gültig.
    Für Fahrten außerhalb des VRR-Gebiets braucht Ihr dann ein Fahrradticket des jeweiligen Verkehrsverbunds oder Bundeslandes.

  • Um das Fahrrad im VRR-Gebiet mitzunehmen, gibt es auch weiterhin das FahrradTicket, das 24 Stunden lang im VRR-Gebiet gültig ist. Für Fahrten außerhalb des VRR-Gebiets benötigt Ihr ein Fahrradticket des jeweiligen Verkehrsverbunds oder Bundeslandes. 

  • Nein. Das Deutschlandticket Schule ist personalisiert und kann nicht weitergegeben werden. Zusätzlich zum Ticket muss man auch immer einen Lichtbildausweis dabei haben.  

  • Nein, beim Deutschlandticket Schule ist kein Geschwisterrabatt für Selbstzahler vorgesehen.

  • In NRW fahren Hunde grundsätzlich kostenlos mit. In anderen Bundesländern gelten teilweise andere Regelungen. Bitte informiert Euch bei den zuständigen Verkehrsunternehmen, wenn Ihr außerhalb von NRW unterwegs seid.  

  • Das Deutschlandticket Schule gilt immer ab dem ersten Tag des Monats, ab dem Ihr mit dem Abonnement startet.

    Ihr möchtet das Deutschlandticket Schule aber nur für einen Monat haben?
    Kein Problem, denn es ist monatlich kündbar. Ihr könnt das Deutschlandticket Schule immer jeweils bis zum 10. eines Monats zum Monatsende kostenfrei kündigen. Wenn Ihr es nicht kündigt, wird es monatlich verlängert und berechnet.

  • Ja, wenn sich innerhalb Nordrhein-Westfalens Busse oder Bahnen im Nahverkehr um 20 Minuten oder mehr verspäten oder ganz ausfallen, dann greift die Mobilitätsgarantie NRW. Das gilt auch für Personen, die im NRW-Nahverkehr mit einem DeutschlandTicket Schule unterwegs sind, aber nicht in NRW wohnen. 

    Bitte beachtet: Die Mobilitätsgarantie NRW gilt nur für Fahrten innerhalb der nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife sowie des NRW-Tarifes. 

  • Das Deutschlandticket Schule ist monatlich kündbar und kann jeweils bis zum 10. eines Monats zum Monatsende kostenfrei gekündigt werden. Es gibt keine Mindestlaufzeit. Ihr könnt das Ticket also z. B. auch nur für einen Monat abschließen, indem Ihr es direkt wieder fristgerecht kündigt.