Allgemeine Geschäftsbedingungen On-Demand (flexy-App)

§ 1 Allgemeiner Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Rheinbahn AG gelten für die Nutzung der von der Rheinbahn AG angebotenen On-Demand Personenbeförderungsleistung „flexy“ (nachfolgend „flexy“ genannt) und ergänzen die tariflichen Regelungen des VRR-Tarifs.

§ 2 Geschäftspartner

Vertragspartnerin des Nutzers ist die Rheinbahn AG (nachfolgend „Rheinbahn“ genannt), Lierenfelder Straße 42, 40231 Düsseldorf.

§ 3 Vertragsgegenstand

flexy ist ein Beförderungsangebot der Rheinbahn, die hierzu mit ihrem Partner, der „Via Technologies Europe BV“ (nachfolgend „Via“ genannt), kooperiert. Das Angebot erlaubt registrierten Kunden, sowohl über die zugehörige flexy-App, als auch telefonisch, Fahrtwünsche einzugeben und konkrete Fahrtangebote verbindlich zu buchen. Fahrten finden in LEVC-Fahrzeugen statt und werden potenziell mit anderen Fahrgästen geteilt. Fahrten beginnen und enden stets an virtuellen Haltepunkten.

Voraussetzung hierfür ist die Registrierung der Nutzer und Nutzerinnen (nachfolgend Nutzer genannt) gem. § 4 sowie die Verfügbarkeit der Applikation und der Fahrzeuge. Die flexy-App ermöglicht den Erwerb einer Fahrtberechtigung mittels Smartphone. Die flexy-App wird für die Betriebssysteme iOS und Android bereitgestellt und kann im Apple App Store und im Google Play Store unentgeltlich heruntergeladen werden. Die Kosten für das Herunterladen, die Installation und die Konfiguration trägt der Nutzer.

Die Fahrtberechtigung gilt nur in Fahrzeugen von flexy.

Weitere Informationen können den häufig gestellten Fragen (FAQ) unter https://www.rheinbahn.de/service/faq/flexy entnommen werden.

§ 4 Teilnahmeberechtigung

Alle Personen über 14 Jahre sind berechtigt, sich für flexy zu registrieren und die flexy-App für Fahrten zu nutzen. Minderjährige oder sonst in der Geschäftsfähigkeit eingeschränkte Personen bedürfen zur Registrierung für den On-Demand-Verkehr, zur Buchung und zur Nutzung von Fahrten die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter. Personen unter 7 Jahre dürfen den Service nur zusammen mit einer volljährigen, berechtigten Begleitperson nutzen.

Das Fahrpersonal des flexy-Services hat das Recht, Altersnachweise von Fahrgästen oder potenziellen Fahrgästen anzufordern. Das Fahrpersonal ist berechtigt, die Fahrt zu verweigern, wenn weder Altersnachweis noch Einwilligung der gesetzlichen Vertreter erbracht werden kann. Weiterhin kann das Fahrpersonal die Fahrt von sich oder anderen gefährdenden oder belästigenden Personen wie z. B. stark alkoholisierter oder offensichtlich unter Drogen stehenden Fahrgästen verweigern.

§ 5 Registrierung / Konto des Nutzers

Um ein flexy-Konto eröffnen zu können, müssen Nutzer die Applikation im App-Store herunterladen oder die Service-Hotline (0211 582-4321) anrufen und sich registrieren. Die Registrierung erfordert die Hinterlegung folgender personenbezogener Daten:

  • Benutzername (Vor- und Zuname; es ist der echte Name zu wählen, kein Pseudonym)
  • Passwort
  • Mobiltelefonnummer
  • gültige E-Mail-Adresse
  • Geburtsdatum
  • bei Auswahl von PayPal, die erforderlichen Zugangsdaten
  • bei Auswahl des Kreditkartenzahlverfahrens, die Kreditkartendaten

Der Nutzer ist verpflichtet, seine bei der Registrierung angegebenen persönlichen Daten bei Veränderungen jederzeit zu aktualisieren. Das gilt insbesondere für die E-Mail-Adresse und Mobiltelefonnummer.

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die Regelungen des Datenschutzhinweises der Rheinbahn AG.  https://www.rheinbahn.de/datenschutz_flexy.

Die Registrierung erfolgt durch Absenden des elektronischen Formulars mittels der flexy-App oder durch die Service-Hotline. Die Registrierung kann nur abgeschlossen werden, wenn der Nutzer sich mit den AGB und der Datenschutzerklärung einverstanden erklärt. Durch den Abschluss der Registrierung erklärt sich der Nutzer mit den AGB und dem Datenschutzhinweis einverstanden.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und Daten sowie daraus folgender Aktivitäten sind die Nutzer verantwortlich. Um flexy per App zu nutzen, müssen sich die Nutzer in der flexy-App einloggen, indem der Benutzername und das Passwort eingegeben wird.

Das flexy-Konto wird individuell für jeden Nutzer erstellt. Der Nutzer darf diese Kontoinformationen nicht mit Dritten teilen oder Dritten Zugang zum Konto gewähren. Der Schutz des Benutzernamens und des Passwortes sind für jedes genutzte mobile Endgerät sicherzustellen. Nutzer haften für die Verluste, die der Rheinbahn aufgrund einer unberechtigten Nutzung ihres Kontos entstehen.

§ 6 Bestellung und Inanspruchnahme von ​flexy

1. Die Bestellung der Leistung erfolgt über das Nutzerkonto. Die Nutzung der flexy-App ermöglicht den Nutzern, eine Fahrt (die „Fahrt“) selbstständig anzufragen und zu buchen. Die Buchung kann außerdem per Service-Hotline vollzogen werden.

Für die Buchung der kostenpflichtigen On-Demand-Verkehrsleistungen sind durch den Nutzer folgende weitere Daten zur Fahrt in die hierfür vorgesehene Maske der flexy-App oder per Telefon ein-/anzugeben:

  • Datum
  • Abfahrts- oder Ankunftszeit
  • Startort oder Standort (sofern der Kunde die automatische Standorterkennung aktiviert hat, erkennt die App diesen selbstständig*)
    *Der Zugriff auf Funktionalitäten Ihres mobilen Endgeräts erfolgt grundsätzlich nur, wenn Sie es veranlassen. Sie können den Zugriff der Applikation in den Einstellungen Ihres mobilen Endgeräts für die verschiedenen Funktionen Ihres mobilen Endgeräts ausschalten. Sie können dann aber die entsprechenden Funktionalitäten für die App nicht mehr nutzen. Sie werden ggf. bei der Nutzung gefragt, ob Sie den Zugriff wieder gestatten möchten.
  • Zielort
  • Ob ein VRR-Zeitfahrausweis im Abo vorliegt
  • Ob ein aktuell gültiger Schwerbehindertenausweis mit entsprechender Wertmarke vorliegt
  • Besonderheiten wie Rollstuhl, Gepäck, Kinderwagen etc.
  • Ob Kinder unter 15 Jahren mitfahren
  • Ob Kinder zwischen 0 und 6 Jahren mitfahren
    (Für Kinder ab einem Körpergewicht von 15 kg sind pro Fahrzeug 2 Sitzerhöhungen vorhanden.)
  • Mitfahrer
    (Bei der Buchung muss der Nutzer verbindlich die Anzahl der zu befördernden Personen angeben. Wird die verbindlich angegebene zu befördernde Personenzahl bei Abholung überschritten, ist das Fahrpersonal berechtigt, überzählige Personen von der Fahrt auszuschließen.)
  • Eingabe eines evtl. vorhandenen Rabatt- bzw. Aktion-Codes

2. Nach Eingabe der Daten zur Fahrtbuchung in die flexy-App werden dem Nutzer anschließend die buchbaren Fahrtmöglichkeiten angezeigt.

3. Nach Auswahl einer Fahrt und vor der verbindlichen Abgabe der Buchung erhält der Nutzer sämtliche Buchungsdaten noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt.

4. Durch Anklicken der Schaltfläche „Fahrt buchen“ gibt der Nutzer gegenüber der Rheinbahn ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über eine Berechtigung zur Nutzung der ausgewählten Beförderungsdienstleistung (Nutzungsberechtigung) ab.

5. Nach Eingang seiner Buchung erhält der Nutzer über die flexy-App unverzüglich eine Buchungsbestätigung und die genauen Angaben, wo er sich zu welchem Zeitpunkt für den Zustieg bereithalten muss. Die flexy-App unterstützt bei Bedarf und vorheriger Aktivierung der automatischen Standortdiensterkennung mit einem Fußwegerouting. Die Buchungsbestätigung zeigt dem Nutzer das Kennzeichen des Fahrzeugs sowie weitere Informationen wie Abfahrtszeit, Zusteige-Punkt und den Fahrtpreis an.

6. Mit Eingang der Buchungsbestätigung per E-Mail oder mit Hinterlegung der Buchungsbestätigung in der flexy-App kommt der Kaufvertrag wirksam zustande. Der Nutzer verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung (§ 151 BGB).

7. Mit Fahrtantritt kommt zwischen dem Nutzer und der Rheinbahn ein Beförderungsvertrag zustande. Der Nutzer muss die Fahrt persönlich antreten, die Nutzungsberechtigung ist nicht auf Dritte übertragbar.

8. Dem Fahrpersonal werden anschließend folgende Informationen zum Nutzer übermittelt: Name, Abholort, Zielort, Anzahl der zu befördernden Personen und gegebenenfalls Hinweise zu bestehenden Mobilitätseinschränkungen, z. B. Rollstuhl.

9. Der Nutzer muss die Fahrt persönlich antreten, die Buchung ist nicht an Dritte übertragbar. Nach der Buchung ist eine Änderung des Fahrtziels nicht mehr möglich. Ein vorzeitiges Aussteigen auf Wunsch des Nutzers ist in Ausnahmefällen möglich. Über einen geeigneten Ausstiegspunkt entscheidet das Fahrpersonal. Eine Erstattung des Fahrpreises für die nicht zurückgelegte Strecke erfolgt nicht.

Die übermittelte Abholzeit und die Fahrtzeit sind Schätzungen auf Basis der jeweils aktuellen Verkehrslage zum Zeitpunkt der Buchung und können von den tatsächlichen Zeiten abweichen.

10. Bei der Buchung über die Service-Hotline entfallen die Punkte 2 bis 4.

§ 7 Stornierung ​von Fahrten

1. Die Stornierung einer Buchung durch den Nutzer ist über die Applikation innerhalb von 60 Sekunden nach Buchung kostenfrei. Des Weiteren ist die erste Stornierung kostenfrei. Bei späteren Stornierungen ist eine Stornierungsgebühr in Höhe von 2,00 € zu entrichten. Wiederholte Stornierungen können zur Aussetzung und Löschung des Nutzer-Kontos führen. Dies geschieht in alleinigem Ermessen der Rheinbahn.

2. Erscheint der Nutzer nicht innerhalb von 120 Sekunden nach Ankunft des Fahrzeugs zu dem in der flexy-App oder per Service-Hotline übermittelten Zeitpunkt am benannten Standort / Zusteige-Ort, wird der Fahrer seine Fahrt ohne Fahrgast fortsetzen. Es besteht für den Nutzer kein Anspruch darauf, dass das Fahrzeug wartet oder der Fahrer Kontakt mit dem Nutzer aufnimmt. Wiederholte „No-Show“-Vorfälle können zur Sperrung des Nutzer-Kontos führen.

3. Trifft das Fahrzeug nach Bestellung nicht pünktlich ein, wird der Nutzer hierüber mittels der flexy-App informiert. In diesem Fall hat der Nutzer das Recht, die Fahrt kostenlos sofort nach Erhalt der Information zur Verspätung zu stornieren. Wird ein Nutzer durch Verschulden des flexy-Services nicht abgeholt, wird die Fahrt nicht berechnet. Die Abbuchungen erfolgen immer erst nach einer abgeschlossenen Fahrt. Ein Schadensersatz bei Nichterscheinen oder Verspätung des Fahrzeugs wird ausgeschlossen. Die Regelungen zur Mobilitätsgarantie NRW finden in diesem Falle keine Anwendung.

4. Buchungen können durch die Rheinbahn storniert werden. Dies kann z. B. bei technischem Defekt, Unfall oder gravierenden Verkehrsbehinderungen durch Stau oder Witterungseinflüsse sowie höhere Gewalt der Fall sein. Bei einer Stornierung der Buchung durch die Rheinbahn fallen für den Nutzer keine Kosten an, ggf. bereits erfolgte Zahlungen werden erstattet. Ein Schadensersatz bei Nichterscheinen oder Verspätung des Fahrzeugs wird ausgeschlossen. Die Regelungen zur Mobilitätsgarantie NRW finden in diesem Falle keine Anwendung.

§ 8 Beförderungsbedingungen

Zusätzlich zu diesen AGB gelten die jeweils aktuellen Beförderungsbestimmungen des VRR-Tarifs. Die flexy AGB gelten vorrangig. Die Beförderungsbestimmungen des VRR finden Sie unter https://www.vrr.de/de/service/downloads/.

1. Verhalten
Die Nutzer haben sich während der Beförderung so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebs und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Andernfalls kann die Fahrt verweigert oder der Nutzer zum Verlassen des Fahrzeugs aufgefordert werden. In diesem Fall werden die Fahrtkosten nicht erstattet. Den Anweisungen des Fahrpersonals ist Folge zu leisten.

Untersagt sind insbesondere:

  • Rauchen von Tabakerzeugnissen und E-Zigaretten, Mitführen von Flüssigkeiten, es sei denn in korrekten und versiegelten Behältern, die jederzeit stabil verstaut und/oder vom Nutzer festgehalten werden können
  • Verteilen von Druckerzeugnissen und Angeboten zum Verkauf von Waren ohne Erlaubnis der Rheinbahn
  • Sammeln und Betteln
  • Missbrauch oder Beschädigung von Geräten oder Beschlägen am Fahrzeug
  • Tragen oder Verwenden von Rollerblades, Skates oder ähnlich ungeeigneten Fußbekleidungen
  • Essen und Trinken im Fahrzeug

· Nutzer wenden sich bitte umgehend an das Fahrpersonal, wenn:

  • sie während der Fahrt Verletzungen erleiden oder wenn sie sich während der Fahrt unwohl fühlen – in Notfällen organisiert das Fahrpersonal medizinische Hilfe
  • sie verdächtige Gegenstände oder Verhaltensweisen beobachten

Die Rheinbahn behält sich vor, eine Reinigungspauschale in Höhe von 100,00 (einhundert) € zu berechnen, wenn ein Nutzer den Fahrzeug-Innenraum über normale Gebrauchsspuren hinausgehend verschmutzt. Dem Nutzer bleibt unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht in der Höhe entstanden bzw. wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Das Recht zur Geltendmachung eines die Pauschale übersteigenden Schadens bleibt hiervon unberührt.

2. Mitnahme/Beförderung von Sachen
Es besteht kein Anspruch auf Mitnahme von Gepäckstücken. Wir bitten unsere Fahrgäste, persönliche Gegenstände auf ein Gepäckstück und auf eine vernünftige Größe zu beschränken. Sofern Platz vorhanden ist, liegt es im Ermessen des Fahrers, ob Gepäckstücke mitgenommen werden dürfen oder nicht. Vom Gepäck dürfen keine Gefahren für Fahrgäste oder Fahrpersonal ausgehen. Wie beim Londoner Taxi üblich gibt es keinen klassischen Kofferraum, der Beifahrerbereich ist für Gepäck vorgesehen. Zur Orientierung: Der Gepäckraum neben dem Fahrer hat eine Grundfläche von 90x90cm.

3. Mitnahme von Tieren
Begleithunde für blinde und sehschwache Menschen werden befördert. Haustiere sind zur Mitnahme gestattet, sofern sie in geeigneten Behältnissen transportiert werden. Über die Mitnahme von Haustieren entscheidet im Einzelfall das Fahrpersonal. Die Aufsicht über das mitgenommene Tier obliegt dem Nutzer. Er haftet für alle Schäden, die durch das Tier bei dessen Beförderung verursacht werden.

§ 9 Fundsachen

Fundsachen sind dem Fahrpersonal auszuhändigen.

Nutzer, die etwas verloren haben, können sich zunächst per flexy-App an den flexy-Service wenden. Fundsachen werden im Fundbüro der Rheinbahn aufbewahrt. Im Übrigen gilt § 13, Teil A des VRR-Tarifs bzw. die gesetzlichen Bestimmungen (§ 978 BGB ff.).

§ 10 Verfügbarkeit der Applikation

Der Nutzer hat keinen Anspruch auf eine jederzeitige Verfügbarkeit der flexy-App. Die Rheinbahn ist bemüht, etwaige Störungen schnellstmöglich zu beheben.

Die Rheinbahn behält sich vor, die flexy-App jederzeit aus wichtigem Grund vorübergehend oder endgültig einzustellen, z. B. aus Wartungs-, Sicherheits- und Kapazitätsgründen. Zu diesem Zeitpunkt bereits gebuchte Beförderungsverträge bleiben davon unberührt.

§ 11 Verfügbarkeit der Fahrzeuge

Die Leistung von flexy wird nur zu festgelegten Zeiten im definierten Bediengebiet angeboten. Die Verfügbarkeit und das aktuelle Bediengebiet sind in der Applikation hinterlegt. Der Einsatz der Fahrzeuge obliegt der Rheinbahn.

§ 12 Vergütung / Beförderungsentgelt

Die Nutzung von flexy erfolgt auf Basis des On-Demand-Tarifs des VRR. Die Rheinbahn kann nach eigenem Ermessen im Rahmen von Aktionen Rabatte auf die Fahrpreise gewähren. Der Preis für die Fahrt wird dem Nutzer auf der Applikation vor der abschließenden Buchung der Fahrt angezeigt.

§ 13 ​Zahlungen und Abrechnung

1. Die Rechnungsstellung erfolgt im Namen der Rheinbahn.

2. Der Kunde kann zwischen folgenden Zahlweisen wählen:

  • Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express)
  • PayPal
  • PrePaid-Guthaben

3. Die Rheinbahn bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services des Finanzunternehmens Braintree Payment Solution LLC (nachfolgend auch „Braintree“).Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch Braintree, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die Braintree ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.

a) Einzug
Der Einzug der Forderung über Kreditkarte erfolgt durch Braintree in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Die Belastung der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Nutzers. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über die App nur vom registrierten Nutzer einsehbar und abrufbar.

b) Zahlung per Kreditkarte
Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard oder American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.

Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Nutzers erfasst und an den Server der Braintree zum Forderungseinzug übertragen:

  • Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
  • Geburtsdatum des Karteninhabers
  • Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder American Express)
  • Nummer der Kreditkarte
  • Ablaufdatum der Kreditkarte
  • CVC-Code der Kreditkarte

Das System der Braintree überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicherzustellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.

Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.

Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. Braintree ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

c) Zahlung per PayPal
Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt. Als nicht-registrierter Kunde bestätigt er die Zahlung. Als registrierter Kunde schließt der Kunde mit Braintree eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“), unter welcher der PayPal Account des Kunden mit den fälligen Forderungen belastet wird. Das Kaufangebot des nicht-registrierten oder registrierten Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung seines PayPal Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Der Kunde erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung. Mit Buchung der Fahrt wird der angezeigte Betrag autorisiert. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird der PayPal Account mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet und der autorisierte Betrag verfällt. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist.

d) Zahlung per PrePaid-Guthaben

Um mittels PrePaid-Guthaben zahlen zu können, muss der Kunde dieses im Vorhinein in einem der Rheinbahn Kundencenter erwerben. Das PrePaid-Guthaben ist in 10€ und 15€ Höhe zu erwerben. Im Anschluss daran kann der Kunde das Guthaben sowohl per Telefon, als auch in der flexy-App in seinem Profil hinterlegen. Bei einer telefonischen Hinterlegung des Guthabens gibt der Kunde den Guthaben-Code an das Service-Personal weiter, welches das Guthaben dem Profil hinzufügt. Per App ist das Hinzufügen des Guthabens unter dem Menüpunkt „Aktionscodes“ möglich. Dort gibt der Kunde den Guthaben-Code in das Textfeld ein.

§ 14 Kündigung und Sperrung des Nutzerkontos

1. Die Rheinbahn ist berechtigt, bei Verstößen gegen diese AGB Benutzerkonten zu sperren oder zu kündigen.

2. Die Rheinbahn hat ebenfalls ein Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Wichtige Gründe sind z. B. Missbrauch der flexy-App, wiederholtes Nichterscheinen zu einer gebuchten Fahrt und nicht rechtzeitig stornierte Fahrten. In diesem Fall kann das Kundenkonto dauerhaft gesperrt werden. Der Nutzer kann bei einer Sperrung die flexy-App nicht nutzen.

3. Der Nutzer ist berechtigt, das Nutzungsverhältnis für die flexy-App jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Die Kündigung erfolgt durch elektronische Löschung (Betätigung des Buttons „Konto löschen“ in der flexy-App) oder auf Wunsch des Kunden durch einen Servicemitarbeiter der Rheinbahn unter flexy@rheinbahn.de. Bis zur endgültigen Abwicklung der vertraglichen Beziehung nach einer Kündigung gelten diese AGB weiter. Offene Forderungen gegenüber den Nutzer bleiben von der Kündigung unberührt.

§ ​15 Missbräuchliche Nutzung durch Dritte

Stellt der Nutzer die missbräuchliche Nutzung seines Benutzerkontos fest, ist er verpflichtet, sich umgehend der Rheinbahn per Email an flexy@rheinbahn.de  zu melden und bis zur Klärung seine Zahlungsinformationen zu entfernen und seinen Kundenkonto-Zugang durch die Rheinbahn sperren zu lassen.

§ 16 Pflichten des Nutzers in Bezug auf die flexy-App

Der Nutzer darf die flexy-App ausschließlich gemäß dem Zweck des Beförderungsvertrags und in der Art und Weise nutzen, dass keine Beeinträchtigungen oder Schäden an der flexy-App auftreten. Der Nutzer wird weder selbst noch durch Dritte Sicherheitsvorkehrungen der flexy-App umgehen oder verändern.

§ 17 Nutzungsrechte an der flexy-App / Urheberrechte

Die flexy-App ist urheberrechtlich geschützt.

Es besteht kein Nutzungsrecht für Nutzer an der flexy-App oder Teilen davon, insbesondere nicht an allen damit zusammenhängenden geistigen Eigentumsrechten, den Logos, Warenzeichen und Marken der Rheinbahn, flexy und Via, es sei denn, in diesen AGB ist hierzu etwas Anderes geregelt.

Nutzer erhalten ein nicht-ausschließliches, zeitlich auf die Dauer der Installation beschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizensierbares Recht zur Nutzung der flexy-App entsprechend dieser AGB. Diese vertragliche Nutzung ist beschränkt auf

  • die Installation der Applikation auf ein mobiles Endgerät im Besitz des Nutzers
  • eine Vervielfältigung zum Laden, Anzeigen, Speichern, Nutzen der Applikation
  • das Anfertigen einer Sicherungskopie der App durch eine gemäß § 69 Abs. 2 UrhG hierzu berechtigte Person

Bestimmte Materialien, die zum Download von oder über die Applikation zur Verfügung gestellt werden, können zusätzlichen oder abweichenden Lizenzbedingungen unterliegen. Die Applikation enthält Inhalte von Benutzern und Rheinbahn-Lizenzgebern, insbesondere Via. Soweit in diesen Bedingungen nicht vorgesehen, dürfen Nutzer Inhalte, die auf oder über die Applikation zugänglich sind, nicht kopieren, ändern, übersetzen, veröffentlichen, übertragen, verbreiten, anzeigen oder verkaufen.

§ 18 Ansprüche des Nutzers bei Sachmängeln der flexy-App

Es gelten folgende Regelungen bei Sachmängeln der flexy-App

  • Mängelansprüche bestehen nicht bei unerheblicher Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit der Applikation und unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit.
  • Bei Updates, Upgrades, neuen Versionslieferungen sind etwaige Mängelansprüche auf die Neuerungen gegenüber den bisherigen Versionsstand beschränkt.
  • Die Rheinbahn kann die Art der Nacherfüllung selbst bestimmen. Als Nacherfüllung gilt auch eine zur Verfügung gestellte zumutbare Fehlerumgehung (workaround).
  • Die Rheinbahn kann verlangen, dass der Nutzer übersandte Programme oder Programmteile mit Korrekturen auf seinem mobilen Endgerät einspielt.
  • Eine Vornahme von Korrekturen durch den Nutzer oder Dritte ist untersagt.

Der Nutzer hat Sachmängel unverzüglich schriftlich an flexy@rheinbahn.de mitzuteilen und konkret zu beschreiben. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt. Mängelansprüche entfallen bei Änderungen oder Erweiterungen, die der Nutzer selbst oder Dritte an der Applikation vorgenommen haben, es sei denn, der Nutzer weist nach, dass diese Änderungen oder Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich sind.

Die Rheinbahn steht nicht ein für Mängel aus unsachgemäßem Betrieb oder Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel durch den Nutzer.

§ 19 Ansprüche des Nutzers bei Rechtsmängeln der flexy-App

Die Rheinbahn gewährleistet, dass die flexy-App bei Nutzung nach Maßgabe dieser AGB durch den Nutzer keine Rechte Dritter verletzt. Diese Gewährleistung setzt voraus, dass der Nutzer die Rheinbahn von gegen ihn geltend gemachten Rechten Dritter unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzt und sofern und soweit rechtlich möglich, der Rheinbahn die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen überlässt. Der Nutzer wird die Rheinbahn dabei kostenlos in zumutbarem Umfang unterstützen, insbesondere hierfür erforderliche Informationen überlassen.

Rechte in diesem Sinne sind nur solche, die dem Dritten in der Bundesrepublik Deutschland zustehen. Beeinträchtigt ein Recht eines Dritten die vertragsgemäße Nutzung der flexy-Applikation durch den Nutzer, so kann die Rheinbahn nach eigener Wahl entweder die flexy-Applikation so verändern, dass das Recht des Dritten nicht mehr verletzt wird, oder dem Nutzer die benötigte Befugnis zur Nutzung der flexy-Applikation verschaffen. Die Selbstvornahme durch den Nutzer oder durch Einbeziehung Dritter ist ausgeschlossen.

Ansprüche des Nutzers bestehen nicht, soweit die flexy-Applikation durch den Nutzer oder Dritte geändert worden ist oder soweit die Rechtsverletzung infolge einer Kombination der flexy-Applikation mit Leistungen oder Produkten Dritter entstanden ist, es sei denn der Nutzer weist nach, dass die Rechtsverletzung nicht durch die Änderungen bzw. Kombination verursacht worden ist.

§ 20 Haftung bei Verwendung der flexy-Applikation

1. Die Rheinbahn haftet gegenüber dem Kunden für grob fahrlässig oder vorsätzlich von der Rheinbahn, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführte Schäden, die durch die Verwendung der Applikation entstehen.

Die Rheinbahn haftet ferner für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz. Nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Erfüllung der Nutzer in besonderem Maße vertrauen durfte, haftet die Rheinbahn auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit. Diese Haftung ist auf den Ersatz der Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren.

2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Mitarbeitenden der Rheinbahn und finden auch im Falle vorvertraglicher und deliktischer Haftung Anwendung.

Die Rheinbahn haftet nicht dafür, dass die dem Nutzer übermittelten Informationen den Nutzer rechtzeitig erreichen.

3. Im Fall von Datenverlusten ist die Haftung von der Rheinbahn auf den Ersatz der Kosten beschränkt, die für die Wiederherstellung der Daten aus elektronischen Sicherungsmedien entstehen. Die Verpflichtung des Nutzers zur regelmäßigen Datensicherung nach dem Stand der Technik bleibt unberührt.

4. Die Rheinbahn übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten, die von Dritten bereitgestellt werden.

Hinweise:

  • Die flexy-Applikation ist ausschließlich für den häuslichen und privaten Gebrauch gedacht. Wenn Nutzer die Applikation für kommerzielle-, geschäftliche- oder Wiederverkaufszwecke verwenden, haftet die Rheinbahn nicht im Falle des Verlusts des Gewinns, Verlust des Geschäfts, Betriebsunterbrechung oder Verlusts der Geschäftsmöglichkeit.
  • Die Rheinbahn haftet nicht für die Handlungen der Nutzer, wenn sie die flexy-Applikation verwenden.
  • Die Rheinbahn kann die Applikation jederzeit ändern und haftet nicht dafür, wenn Nutzer dies beeinträchtigt.
  • Die Rheinbahn haftet nicht für die Qualität oder Genauigkeit der Inhalte, die Nutzer mit der flexy-Applikation oder anderen Websites ansehen.
  • Die Rheinbahn kann jeden Aspekt der flexy-Applikation jederzeit ändern, aussetzen oder beenden, einschließlich der Betriebsstunden oder der Verfügbarkeit der flexy-Applikation oder einer Funktion, ohne Ankündigung oder Haftung.

Für Verluste, Schäden, Kosten oder Verletzungen aus nicht durch die Rheinbahn verschuldeten Gründen besteht keine Haftung.

5. Die flexy-Applikation kann Links zu Webseiten und Anträgen von Drittanbietern enthalten, einschließlich der Möglichkeit, Waren und Dienstleistungen zu erwerben oder an Sonderwettbewerben, Gewinnspielen und anderen Promotion („Promotions“) der Rheinbahn-Geschäftspartner, Wohltätigkeitsorganisationen, Sponsoren oder Dritter teilzunehmen („Partner von Drittanbietern“). Nutzer sind selbst verantwortlich dafür, ob sie darauf zugreifen oder diese nutzen möchten. Die flexy-App ist nicht verantwortlich und unterstützt keine Features, Inhalte, Werbung, Produkte oder andere Materialien auf anderen Websites oder Anwendungen und haftet nicht für diese oder für Sachverhalte, die sich aus deren Nutzung ergeben. Die Rheinbahn haftet nicht für Inhalte, die von Dritten veröffentlicht werden. Die Rheinbahn stimmt diesen weder zu, noch ist die Rheinbahn verantwortlich für Inhalte von Drittanbietern in der flexy-Applikation.

6. Hinsichtlich der Haftung der Rheinbahn für Schäden, die nicht aus der Verwendung der flexy-App entstehen, insbesondere Schäden im Zusammenhang mit der Beförderung, gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Bestimmungen des VRR-Tarifs.

§ 21 Änderung der AGB

Die Rheinbahn hat das jederzeitige Recht, diese AGB zu ändern. Änderungen werden rechtzeitig auf https://www.rheinbahn.de/flexy bzw. in der flexy-Applikation mitgeteilt. Die jeweils geltenden AGB gelten als von Nutzer genehmigt, indem die Applikation weiter genutzt wird. Hierauf werden die Nutzer in der Änderungsankündigung hingewiesen.

Widerspricht der Nutzer einer Änderung der Nutzungsbedingungen innerhalb der gesetzten Frist, gilt dies als Kündigung seines Kontos.

§ 22 Sonstige Bestimmungen

1. Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung in Textform (E-Mail, Fax, auch: Briefpost), soweit diese AGB nichts anderes vorsehen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so sind diese durch zwischen den Parteien zu vereinbarende Bestimmungen des Inhalts zu ersetzen, der dem mit den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen am nächsten kommt. Gleiches gilt, falls die Vereinbarungen unbeabsichtigte Lücken aufweisen.

2. Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CSIG).

3. Nutzer können ihre Rechte oder Pflichten nur auf eine andere Person übertragen, wenn dies schriftlich oder in Textform vereinbart wird.

4. Kommunikations-, Verfahrens- und Gerichtssprache ist Deutsch.

5. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Beförderungsvertrag ergeben, ist Düsseldorf.