Allgemeine Geschäftsbedingungen Wechsel von Chipkarte auf Barcode
Für den Neuabschluss eines Abonnements oder die Verwaltung eines bestehenden Abonnements über die Rheinbahn App ist ein „Meine Rheinbahn“-Account bei der Rheinbahn AG notwendig. Die Verwaltung eines Abonnements kann ausschließlich über die Rheinbahn App vorgenommen werden.
1. Wechsel von einer Chipkarte auf ein mobile Tickets in der Rheinbahn App
Eine Fahrberechtigung für den VRR (das ÖPNV-Ticket) darf ausschließlich auf einem Trägermedium gleichzeitig genutzt werden.
Nachdem Sie sich für den Wechsel der Fahrberechtigung von dem Trägermedium „Chipkarte“ auf das Trägermedium „mobile Tickets/Barcode“ entschieden haben, wird die Chipkarte automatisch gesperrt. Als Inhaber einer Chipkarte sind Sie nach dem erfolgreich durchgeführten Wechsel (nach Erhalt des Abonnements als mobiles Ticket) dazu verpflichtet, die ungültige Chipkarte in einem Rheinbahn KundenCenter abzugeben oder postalisch zukommen zu lassen.
Bei Verlust oder nicht Abgabe der Chipkarte, wird Ihnen eine Gebühr von 10,00 EUR in Rechnung gestellt.
2. Rheinbahn App AGB
Die bereits zugestimmten AGB für die Nutzung des Online-Vertriebs von Tickets über den Rheinbahn APP-Shop gelten weiter und werden durch diese AGB erweitert.
Rheinbahn App Shop AGB
3. Zurück zur Chipkarte wechseln
Der Wechsel von einem mobilen Ticket in der Rheinbahn App („Barcode-Ticket“) zurück auf eine Chipkarte ist nur vor Ort in einem unserer Rheinbahn KundenCenter möglich.