Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Vertrieb von Tickets über den Rheinbahn App-Shop
Stand: 16.04.2025
TEIL A. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Vertrieb über den Rheinbahn App-Shop
1. Allgemeines, Kundeninformation, Vertragssprache
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen gelten für alle über den Rheinbahn APP-Shop (nachfolgend auch nur „Shop“ genannt) bestellten Tickets zwischen den Rheinbahn AG (nachfolgend auch nur „Rheinbahn“ genannt) und dem Kunden.
(2) Tickets im Sinne dieser AGB sind alle über den Shop vertriebenen „Tickets im klassischen Tarif“ (Flächenzonentarif) einschließlich solcher des „eTarifs“ (streckenbezogener Tarif). Für Tickets im klassischen Tarif gelten zusätzlich die besonderen Bestimmungen nach Teil B dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für Tickets des eTarifs gelten zusätzlich die besonderen Bestimmungen nach Teil C dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Kunde im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (vgl. § 13 BGB). Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die über den Shop einen Kaufvertrag mit der Rheinbahn abschließen, und dabei in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (vgl. § 14 BGB).
(4) Zur Abwicklung des Ticketverkaufs über den Shop bedient sich die Rheinbahn IT-Dienstleistern sowie, in Abhängigkeit von dem gewählten Vertriebsweg und der Zahlungsart, unterschiedlicher Finanzdienstleistern bzw. Telekommunikationsanbietern. Einzelheiten zu den Zahlungsmodalitäten können Ziff. 6 dieser AGB und hinsichtlich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die Dienstleister Logpay und PayPal der unter
https://documents.logpay.de/de/datenschutzinformationen.pdf
und
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacy-full
abrufbaren Datenschutzerklärungen entnommen werden.
(5) Die für den Vertragsschluss und für die Durchführung des Vertrages maßgebliche Sprache ist Deutsch.
2. Anmeldung / Anlegen eines Kundenkontos
(1) Um Tickets bestellen zu können, benötigt der Kunde ein Kundenkonto („Meine Rheinbahn“). Bei der Registrierung müssen nachfolgende Daten wahrheitsgemäß angegeben werden:
- Name, Vorname, Anrede
- E-Mail-Adresse
- Vergabe eines Passwortes und Benutzername
- In Abhängigkeit des vom Kunden gewählten Zahlverfahrens erfolgt ggf. die Angabe von Kontodaten (vgl. Ziffer 6 der AGB).
Abhängig von der gewählten Zahlungsweise müssen vollständige Adresse und vollständiges Geburtsdatum erst bei Erwerb eines Tickets angegeben werden (vgl. Ziffer 6 der AGB).
(2) Im Rahmen des Ticketerwerbs innerhalb des Shops hat der Kunde die vorliegenden AGB und die Datenschutzerklärung zu bestätigen.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen der nach Abs. 1 dieser Ziffer gemachten Angaben unverzüglich der Rheinbahn und, je nach gewählter Zahlungsart, dem jeweiligen Finanzdienstleister über die hierfür vorgesehenen Kontaktmöglichkeiten mitzuteilen bzw. im Kundenbereich des Shops zu ändern.
(4) Die Zugangsdaten einschließlich des Passworts sind vom Kunden geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen.
(5) Es liegt weiter in der Verantwortung des Kunden sicher zu stellen, dass der Zugang zum Shop und die Nutzung der zur Verfügung stehenden Dienste ausschließlich durch den Kunden erfolgen. Steht zu befürchten, dass unbefugte Dritte von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, ist die Rheinbahn unverzüglich zu informieren. Selbiges gilt für die unberechtigte Nutzung des Shops. Der Kunde haftet für jedwede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, die mittels der Zugangsdaten bzw. eines unberechtigten Zugangs ausgeführt wird, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
3. Deaktivierung/Sperrung des Kundenkontos
(1) Der Kunde kann das Kundenkonto gegenüber der Rheinbahn jederzeit ohne Einhaltung einer Frist elektronisch per E-Mail an Handyticket-rheinbahn@o-ton-online.de oder schriftlich gegenüber der Rheinbahn deaktivieren. Die Rheinbahn kann das Kundenkonto jederzeit schriftlich oder per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte Adresse bzw. E-Mail-Adresse, unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist, deaktivieren. Offene Forderungen/ggfs. Nachforderungen gegenüber dem Kunden (z.B. Abrechnung noch nicht bezahlter Fahrten) bleiben hiervon unberührt.
(2) Zur fristlosen Sperrung des Kundenkontos mit sofortiger Wirkung ist die Rheinbahn insbesondere berechtigt, wenn
- der Kunde gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z.B. durch Manipulation von Tickets) oder im Zusammenhang mit der Nutzung von Tickets gegen geltendes Recht verstößt
- der Kunde bei der Anmeldung falsche Daten angegeben hat
- eine Forderung gegen den Kunden nicht einbringbar ist oder die wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden droht bzw. zu vermuten ist
- ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung der Geschäftsbeziehungen für die Rheinbahn wegen Vertrauensverlustes (z.B. bei Manipulationen) unzumutbar ist.
Für die Form der Sperrung gilt Abs. 1 dieser Ziffer entsprechend.
(3) Mit Wirksamwerden der Deaktivierung bzw. Sperrung endet das Vertragsverhältnis und der Kunde darf den Zugang für den Erwerb weiterer Produkte bzw. Tickets nicht mehr nutzen.
(4) Die Rheinbahn ist berechtigt, mit Ablauf von 30 Kalendertagen nach Wirksamwerden der Deaktivierung/Sperrung und nach Ablauf etwaiger gesetzlicher Vorhaltungsfristen sämtliche im Rahmen der Nutzung entstandenen Daten unwiederbringlich zu löschen.
(5) Dem Kunden obliegt die Pflicht zu prüfen, ob sich im seinem Kundenkonto noch nicht verwendete rechtmäßig erworbene Tickets befinden und diese vor Löschung zu verwenden. Noch nicht verwendete Tickets (z. B. bei Mehrfahrten-Tickets) stehen nach der Löschung nicht mehr zur Verfügung. Ein Anspruch auf Erstattung oder Gutschrift besteht nicht. Offene Forderungen gegenüber dem Kunden (z.B. Abrechnung noch nicht bezahlter Fahrten) bleiben von der Beendigung der Nutzung unberührt. Abweichend hiervon können im Falle einer Sperrung durch die Rheinbahn unbestrittene noch offene Tickets ggf. anteilig an den Kunden erstattet werden. Etwaige Erstattungen erfolgen über den vom Kunden hinterlegten Zahlungsweg.
4. Verlust und Missbrauch der Zugänge/ Sperrung des Kundenkontos
(1) Stellt der Kunde einen Missbrauch seiner Zugangsdaten fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich in Textform an die Rheinbahn zu melden. Das Gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräußerung der registrierten SIM-Karte/ Smartphone für die Nutzung des Shops. Bis zum Zugang der Meldung haftet der Kunde für die bis dahin entstandenen Forderungen. Die Rheinbahn unterstützt den Kunden nach Erhalt der Meldung während ihrer Geschäftszeiten dahingehend, dass sein Kundenkonto für die Bestellung von Tickets sofort gesperrt wird.
(1a) Stellt die Rheinbahn oder ein Dienstleister einen Missbrauch im Rahmen der Nutzung von (e)Tickets (bspw. Auffälligkeiten im Umgang mit dem Check-Out, manuelles Ausschalten des Trackings während der Nutzung, usw.) fest, wird das Kundenkonto sofort gesperrt. Jeder erfolgte Ticketkauf bzw. jede Inanspruchnahme von Leistungen, die mit dem registrierten Kundenkontos erfolgte, gilt bis zum Zeitpunkt der Sperrung als vom Kunden veranlasst.
(2) Darüber hinaus kann die Rheinbahn den Zugang zum Shop zeitlich befristet (bis zur Klärung der zweifelhaften Vorgänge, maximal jedoch 90 Tage) sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Kunde gegen diese AGB und/oder geltendes Recht verstößt bzw. verstoßen hat, oder wenn die Rheinbahn ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird die Rheinbahn die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Sofern der Verstoß nicht ausgeräumt wird oder bei einer erneuten Freigabe damit zu rechnen ist, dass der Kunde seine Verstöße fortsetzten wird, bleibt das Kundenkonto für die weitere Nutzung gesperrt und wird gemäß den Regelungen der Ziffer 3 dieser AGB durch die Rheinbahn gekündigt.
(3) Im Falle der vorübergehenden bzw. dauerhaften Sperrung sperrt die Rheinbahn die Zugangsberechtigung und benachrichtigt den Kunden hierüber per E-Mail, sofern die erforderlichen Kontaktdaten der Rheinbahn mitgeteilt wurden.
(4) Im Falle einer vorübergehenden Sperrung reaktiviert die Rheinbahn nach Ablauf der Sperrzeit die Zugangsberechtigung und benachrichtigt den Kunden mittels der mitgeteilten E-Mail-Adresse. Eine dauerhaft gesperrte Zugangsberechtigung kann nicht wiederhergestellt werden. Dauerhaft gesperrte Personen sind von der Teilnahme dauerhaft ausgeschlossen und dürfen sich nicht erneut anmelden.
5. Verfügbarkeit und Änderungen von Diensten
(1) Es besteht ein Anspruch auf die Nutzung der über den Shop verfügbaren Dienste nur im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten der Rheinbahn. Die Rheinbahn bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit der angebotenen Dienste. Jedoch können durch technische Störungen (wie z.B. Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler, technische Probleme in den Datenleitungen) zeitweilige Beschränkungen oder Unterbrechungen auftreten.
(2) Die Rheinbahn ist jederzeit berechtigt, in dem Shop unentgeltlich bereitgestellte Dienste zu ändern, neue Dienste unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen und die Bereitstellung unentgeltlicher Dienste einzustellen. Der Dienstanbieter wird hierbei jeweils auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen.
6. Zahlungsmodalitäten und Abrechnung
6.1 Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch das Finanzunternehmen LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Str. 72, 65760 Eschborn (nachfolgend auch LogPay), an welche sämtliche Entgeltforderungen einschließlich des Anspruches auf Erstattung etwaiger Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen. Ausgenommen vom Einzug der Entgeltforderungen ist das Zahlungverfahren mittels PayPal (vgl. Ziffer 10 der AGB).
6.2 Um den e-Payment Service nutzen zu können, muss sich der Kunde unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei LogPay registrieren:
- Name und vollständige Adresse
- Geburtsdatum
- E-Mail-Adresse
- gewünschte Zahlart
- Kontoverbindung mit IBAN (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren)
- Kreditkartendaten (im Falle Kreditkartenzahlung)
Der Kunde verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlart) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, ist LogPay berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.
Für die Zahlung des gebuchten Tickets gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung. Prepay-Verfahren stehen auch beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen ab 7 Jahren zur Verfügung.
Der registrierte Kunde kann zwischen folgenden Zahlungsweisen wählen:
- Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren
- Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express)
- SEPA-Überweisung über giropay
- Zahlung per Prepay (Vorauszahlung) nicht möglich für eezy.nrw
Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Nutzung einer bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht.
Einzug:
Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über den Webshop nur vom registrierten Kunden einsehbar und abrufbar.
6.3 Die Rheinbahn gibt die personenbezogenen Daten des Kunden (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse sowie Daten zu Ihren jeweiligen Ticketkäufen) und alle Änderungen an die LogPay Financial Services GmbH zum Zwecke des Verkaufes und der Abtretung unserer Forderungen gegen den Kunden, welche im Zusammenhang mit Ihrem Ticketkauf entstehen, weiter. Dies erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse seitens der Rheinbahn besteht in der Auslagerung der Zahlungsabwicklung und des Forderungsmanagements. Das berechtigte Interesse auf Seiten der LogPay Financial Services GmbH besteht in der Erhebung der Daten zum Zwecke der Abwicklung von Zahlungen, zum Forderungsmanagement, der Bewertung der Zulässigkeit von Zahlarten und der Vermeidung von Zahlungsausfällen. Der Kunde kann der Übermittlung dieser Daten an die LogPay Financial Services GmbH jederzeit widersprechen, allerdings ist dann keine Bestellung mehr über durch LogPay durchgeführten Zahlarten möglich.
7. Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren:
Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und –betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen. Der Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden. Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
8. Zahlung per Kreditkarte:
Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard und American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert. Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst
- Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
- Kreditkartentyp (Visa, MasterCard, American Express)
- Nummer der Kreditkarte
- Ablaufdatum der Kreditkarte
- CVC-Code der Kreditkarte
und an den Server der LogPay zum Forderungseinzug übertragen.
Das System der LogPay überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung. Steht die Höhe der Forderung vor Fahrtantritt nicht fest, wird ein Betrag in Höhe von 15 Euro reserviert. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird die Kreditkarte mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet und der übrige autorisierte Betrag verfällt. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist. Überschreitet die fällige Forderung den autorisierten Betrag, wird der fällige Differenzbetrag durch eine zweite Transaktion belastet. Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt. Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
9. Zahlung per Prepay durch SEPA-Überweisung (Vorauszahlung)
Durch Nutzung von Prepay mittels SEPA-Überweisung können Kunden ihr Guthaben, welches für den Ausgleich ihrer künftigen Zahlungsverpflichtungen aus Ticketkäufen genutzt wird, bei LogPay aufladen. Nach Auswahl dieses Verfahrens und des zu zahlenden Betrages erhält der Kunde eine E-Mail, welche die für die SEPA-Überweisung notwendigen Informationen (Kontoverbindung der LogPay, Betrag und Verwendungszweck) enthält. Der Kunde ist verpflichtet, bei seiner SEPA-Überweisung an die LogPay den in der E-Mail angegebenen Verwendungszweck zu verwenden. Ein Ticketerwerb ist nur bei ausreichendem Prepaid-Guthaben bei der LogPay möglich.
Zahlung per Prepay durch SEPA-Überweisung über giropay oder eps (Vorauszahlung)
Mit Hilfe der Zahlart giropay oder eps können Kunden ihr Guthaben bei LogPay, welches für den Ausgleich ihrer künftigen Zahlungsverpflichtungen aus Ticketkäufen genutzt wird, über eine vorgefertigte SEPA-Überweisung aufladen. Voraussetzung für die Teilnahme an giropay oder eps ist die Teilnahme des Zahlungsdienstleisters des Kunden am giropay- oder eps-Verfahren. Ferner muss der Kunde für das OnlineBanking-Verfahren bei seinem Zahlungsdienstleister zugelassen sein. Eine SEPA-Überweisung per giropay oder eps ist nur dann möglich, wenn für das Konto des Kunden bei seinem Zahlungsdienstleister ein ausreichendes Guthaben oder Verfügungsrahmen besteht. Hat der Kunde dieses Verfahren gewählt, kann er mittels giropay oder eps einen vorausgewählten Betrag über das OnlineBanking-Verfahren seines Zahlungsdienstleisters von seinem Konto an LogPay überweisen. Nach Absendung seiner IBAN wird der Kunde, sofern sein Zahlungsdienstleister am giropay- oder eps-Verfahren teilnimmt, zum OnlineBanking seines Zahlungsdienstleisters weitergeleitet. Innerhalb seines Accounts gibt der Kunde dann die SEPA-Überweisung frei. Der Service wird freigeschaltet, wenn die SEPA-Überweisung über giropay oder eps erfolgreich durchgeführt wurde. Der Kunde erhält hierüber direkt nach Abschluss der Transaktion eine Bestätigung oder Ablehnung. Ein Ticketerwerb ist nur bei ausreichendem Guthaben bei LogPay möglich.
10. Zahlungsabwicklung über PayPal
Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlart aus. Der Kunde wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt und die Zahlung bestätigt. Nach erfolgreich erfolgter Zahlung erhält er eine Bestätigung über den Kauf, andernfalls erhält er eine Ablehnung. Sein Kaufangebot kann nur dann angenommen werden, wenn die Zahlung mittels PayPal erfolgreich durchgeführt wurde. Bei Zahlungen mittels PayPal gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Nutzungsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen von PayPal bzw. den von PayPal eingesetzten Dienstleistern in der jeweils aktuellen Fassung.
Wird ein nicht registrierter Kauf über den Button „Direkt zu PayPal“ durchgeführt, ist kein „Meine Rheinbahn“ Konto nötig und wird auch nicht angelegt. Das Ticketsortiment ist bei „Direkt zu PayPal“ eingeschränkt.
AGB: PayPal AGB
Datenschutz: PayPal Datenschutzbestimmungen
11. Speicherung der Daten
Einzelheiten zur Datenschutzerklärung kann der Kunde aus der Datenschutzbestimmungen der Rheinbahn entnehmen:
Rheinbahn App Datenschutzbestimmungen
12. Haftung und Gewährleistungsrechte
Im Rahmen der Nutzung des Shops haftet die Rheinbahn nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen:
(1) Für Schäden, die durch die Rheinbahn oder durch deren gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, haftet die Rheinbahn unbeschränkt.
(2) In Fällen der leicht fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet die Rheinbahn nicht. Im Übrigen ist die Haftung der Rheinbahn für leicht fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen der Rheinbahn.
(3) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von Arglist, im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung von Garantien sowie für Ansprüche aus Produkthaftung.
(4) Die Rheinbahn übernimmt keine Haftung und Garantie für die jederzeitige Erreichbarkeit oder Nutzung des Shops.
(5) Für den Inhalt der Webseiten der IT- und Finanzdienstleister, auf welche durch angegebene Links verwiesen wird, ist ausschließlich der jeweilige Dienstleister zuständig.
(6) Im Übrigen stehen den Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
13. Streitbeilegungsverfahren/ Online-Streitbeilegung
(1) Die Rheinbahn ist bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die zuständige Schlichtungsstelle ist die:
Schlichtungsstelle Nahverkehr Mintropstr. 27
40215 Düsseldorf
info@schlichtungsstelle-nahverkehr.de
www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Kunde unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ findet. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
14. Schlussbestimmungen
(1) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Ist der Kunde Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
(3) Sofern der Kunde Unternehmer ist, wird vereinbart, dass Erfüllungsort der Hauptgeschäftssitz von der Rheinbahn ist. Ist der Kunde, der Unternehmer ist, zugleich Kaufmann, so wird zudem als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag der Hauptgeschäftssitz der Rheinbahn vereinbart. Die Rheinbahn ist berechtigt, Unternehmer auch an deren allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Vertragsbestimmungen werden die Vertragsparteien eine angemessene Regelung vereinbaren, die in wirtschaftlicher Hinsicht dem am nächsten kommt, was üblicherweise vereinbart worden wäre, wenn die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit bekannt gewesen wäre. Die vorstehende Regelung gilt auch, wenn sich bei der Durchführung oder in der Auslegung des Vertrages eine ausfüllungsbedürftige Lücke ergibt. In Kenntnis der Rechtsprechung des BGH zu § 139 BGB ist es der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unter allen Umständen aufrecht zu erhalten und § 139 BGB insgesamt abzubedingen. Beruht die Unwirksamkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung das gesetzlich zulässige Maß.
TEIL B Ergänzende besondere Geschäftsbedingungen für den Ticket-Verkauf im klassischen Tarif (Flächenzonentarif) über den Rheinbahn App-Shop
15. Allgemeines
Teil B dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich ausschließlich auf den Verkauf von Tickets im klassischen Tarif der Produktverantwortlichen Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, Verkehrsverbund Rhein-Sieg und Kompetenzcenter Marketing NRW.
Neben Teil B dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zudem die entsprechenden Beförderungsbedingungen, welche aktualisiert entsprechend abrufbar sind:
AGB VRR
Tarif- und Beförderungsbedingungen VRR
16. Vertragsschluss / Kundeninformationen: Korrekturhinweise bei der Bestellung
(1) Die im Shop der Rheinbahn angebotenen Tickets stellen kein verbindliches Angebot i.S.d. §§ 145 ff. BGB dar, vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung an den Kunden zur Aufgabe einer verbindlichen, zahlungspflichtigen Bestellung.
(2) Das gewünschte Ticket im klassischen Tarif kann mittels Auswahl des „Warenkorb“- Zeichens sowie Eingabe der gewünschten Menge in den virtuellen Einkaufswagen gelegt werden. Im Warenkorb erhält der Kunde noch einmal zur Kontrolle eine Übersicht über die von ihm eingegebenen Daten sowie die von ihm gewünschten Tickets im klassischen Tarif. Er erhält Gelegenheit etwaige Fehler zu korrigieren oder die Bestellung abzubrechen. Zudem werden ihm zur Kontrolle evtl. Rabatte angezeigt. Der eigentliche Bestellvorgang wird erst im Bestellfenster „Warenkorb“ mit der Auswahl von „Jetzt Kaufen“ eingeleitet.
(3) Mit Auswahl des Buttons „Jetzt Kaufen“ gibt der Kunde eine verbindliche, zahlungspflichtige Bestellung für Tickets im klassischen Tarif auf, welche sich in seinem virtuellen Warenkorb befinden. Der Eingang der Bestellung bei der Rheinbahn sowie die nochmalige Bestätigung der Bestelldaten werden dem Kunden unverzüglich durch eine E-Mail an die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse bestätigt. die Rheinbahn dar.
(4) Die Rheinbahn ist berechtigt, das verbindliche Angebot des Kunden nach Eingang und Prüfung der Bestellung innerhalb von einem (1) Werktag anzunehmen, wodurch der Vertrag zustande kommt. Dies geschieht mittels einer weiteren E-Mail an die vom Kunden hinterlegten E-Mail-Adresse oder konkludent durch Bereitstellung des bestellten Tickets im Kundenbereich des Shops binnen eines (1) Werktages nach Eingang der Bestellung. Nach Ablauf der Frist ist der Kunde nicht mehr an sein Angebot gebunden; es ist in diesem Fall kein wirksamer Vertrag zustande gekommen.
(5) Ein bindender Vertrag kann – ungeachtet Abs. 4 dieser Ziffer- auch bereits zuvor wie folgt zustande kommen:
- Wenn der Kunde die Zahlungsart PayPal gewählt hat, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt der Bestätigung der Zahlungsanweisung an PayPal zustande.
17. Stornierungen, Umtausch und Erstattungen
Eine Stornierung oder ein Umtausch eines gekauften Tickets im klassischen Tarif (abgeschlossener Bestellvorgang) oder von Produkten ist nicht möglich.
TEIL C Ergänzende besondere Geschäftsbedingungen für den Verkauf von eTickets des eTarifs (streckenbezogener Tarif eezy.nrw) über den Rheinbahn APP-Shop
Allgemeines
(1) Teil C dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich ausschließlich auf den Verkauf von eTickets im eTarif (im Folgenden eTickets) über den Shop
(2) Mit „eTarif“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle im Folgenden ausgezählten eTarife der Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften in NRW (nachfolgend zusammen als Verkehrsverbund bezeichnet) sowie der Verbünde übergreifende eTarif NRW gemeint. Im Einzelnen gelten neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen daher die
- Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (eTarif VRR) des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr AöR (nachfolgend VRR genannt),
- die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (eTarif VRS) des Verkehrsverbund Rhein-Sieg (nachfolgend VRS genannt),
- die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (eTarif AVV) des Aachener Verkehrsverbundes (nachfolgend AVV genannt)
- die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (Westfalen eTarif) des Zweckverbandes Westfalen-Lippe (nachfolgend ZWL genannt)
- sowie die Tarifbestimmungen des Verbünde übergreifenden eTarif NRW
in der vom Kunden beim jeweiligen Kauf bestätigten Fassung, welche aktualisiert unter https://www.vrr.de/de/service/downloads/ abrufbar sind.
Der konkret auf eine oder mehrere Fahrten des Kunden anzuwendende eTarif richtet sich danach, welche Fahrten der Kunde mit seinem eTicket innerhalb eines Zeitraumes von 24 Stunden macht. Werden vom Kunden ausschließlich Fahrten innerhalb eines Verkehrsverbundes (VRR, VRS, AVV, ZWL) wahrgenommen, kommt der jeweilige eTarif des Verkehrsverbundes in dem die Fahrten durchgeführt werden zur Anwendung. Führt der Kunde verbundübergreifende Fahrten durch, findet der eTarif NRW Anwendung. Einzelheiten zur Preisfindung sind in den vorgenannten eTarifen unter obenstehendem Link einsehbar sowie unter Ziffer 19 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erläutert.
(3) Ausgenommen vom eTarif sind Taxen und On-Demand-Verkehre. Die eTickets gelten auf den Linien der Eisenbahnverkehrsunternehmen in allen zuschlagfreien Zügen (RB, RE, S-Bahn), sofern diese nicht im Fahrplan oder durch Aushang von der Benutzung mit Fahrausweisen nach dem eTarif ausgeschlossen sind. Zuschlagpflichtige Züge der DB AG (IC/EC, ICE), die zur Benutzung nach dem eTarif freigegeben sind, werden gesondert bekannt gegeben.
18. Vertragsschluss / Kundeninformationen bei Erwerb eines eTickets
(1) Die über den Shop angebotenen eTickets stellen kein verbindliches Angebot i.S.d. §§ 145 ff. BGB dar, vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung an den Kunden zur Aufgabe einer verbindlichen, zahlungspflichtigen Bestellung.
(2) Durch den Kunden wird mittels der Betätigung des Buttons „Check-In“ der Wunsch zum Start einer Fahrt mit der Abrechnung über den eTarif abgegeben. Im Verlauf des Buchungsvorgangs werden durch den Kunden die Daten zur Fahrt einschließlich weiterer Angaben (wie z. B. Mitfahrer, Fahrradmitnahme) angegeben.
Mit einem Klick auf den Button „Check-In“ akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedinungen sowie die Datenschutzerklärung und gibt eine verbindliche, zahlungspflichtige Bestellung für das gewünschte eTicket ab.
(3) Das Angebot des Kunden über ein eTicket im Shop durch Übermittlung des Barcodes an das Mobilfunkgerät (Smartphone) des Kunden angenommen. Die Berechnung des Fahrpreises wird nachfolgend in Ziffer 19 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegt.
(4) Nach dem Auswählen des Buttons „Check-Out“ werden dem Kunden die Bestelldaten in der App angezeigt. Dem Kunden wird die Möglichkeit eingeräumt bei Bedarf die Ankunftshaltestelle zu korrigieren. Mit erneutem Auswählen des Buttons „Check-Out“ wird die Fahrtberechtigung ungültig und die Fahrt beendet. Im Shop wird das erfolgreiche Check-Out angezeigt mit den zugrundeliegenden Fahrtdaten sowie dem Endpreis für die Fahrt. Gleichzeitig erhält der Kunde eine E-Mail an die von ihm hinterlegte E-Mail Adresse mit der ihm Startzeit, Starthaltestelle, Beendigungszeit und Beendigungshaltestelle sowie Angabe des Preises. Die Abrechnung erfolgt über das vom Kunden im Kundenkonto hinterlegte Zahlungsmittel.
19. Berechnung des Ticketpreises beim eTicket
(1) Der Ticketpreis eines eTickets berechnet sich nach einem entfernungsabhängigen eTarif. Die zurückgelegte Fahrtstreckte wird im eTarif mittels GPS-Tracking ermittelt. Das Tracking startet nach Bestätigung des Fahrtantritts (Check-In) und Auslieferung des Barcodes im Shop. Das Tracking endet mit dem, vom Kunden manuell vorzunehmenden, Check-Out (Beendigung der Fahrt). Die Be-rechnungsmodalitäten sind in den Tarifbestimmungen zum jeweiligen eTarif festgelegt. Sofern der Kunde keinen manuellen Check-Out vornimmt, wird das Tracking fortgesetzt. Das Tracking wird erst automatisch beendet, wenn 420 Minuten überschritten werden oder nach Verlassen des unter Ziffer 19 Abs. 5 beschriebenen Gültigkeitsbereichs. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Berechnung der Fahrtstrecke.
(2) Zur Nutzung des eTickets ist es zwingend notwendig, dass während der gesamten Fahrtstrecke das GPS-Tracking einschließlich mobiler Datennutzung in dem jeweiligen Mobilfunkgerät (Smartphone) aktiviert ist. Ein Ausschalten des GPS-Trackings/mobiler Datennutzung führt zur Beendigung der Fahrt und damit zum Erlöschen der Fahrterlaubnis mit der Rechtsfolge, des Fahrens ohne gültigen Fahrausweis. Hieraus können sich weitere Forderungen des Verkehrsunternehmens (insbesondere die Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgeltes) ergeben.
(3) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Nutzungsdauer (Fahrtstrecke) das Mobilfunkgerät in Betrieb und die Mobiledatenübertragung aktiviert ist. Eine technische Nichtverfügbarkeit des Mobilfunkgeräts geht zu Lasten des Kunden.
(4) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle manuell von ihm erfassten Daten (insbesondere Start- und Endpunkt der Fahrt, Angaben zu Mitfahrern, Angaben zur Fahrradmitnahme oder weite-re für die Preisberechnung relevante Angaben, die im Shop abgefragt werden) wahrheitsgemäß erfolgen. Sollten dem Kunden nachtäglich Fehler oder falsche Eingaben auffallen, so hat er unverzüglich das Verkehrsunternehmen hierüber in Textform zu informieren, damit dieses eine Korrektur veranlassen kann.
(5) Der Gültigkeitsbereich der erworbenen eTickets richtet sich nach den zugrundeliegenden Tarifbestimmungen, die unter dem unter Ziffer 17 Abs. 2 stehenden Link einzusehen sind.
20. Gültigkeitszeitraum und Nutzung des eTickets
(1) Das eTicket ist unmittelbar nach Start des Check-Ins und Erhalt des Barcodes gültig und wird elektronisch auf dem Mobilfunkgerät des Kunden bereitgestellt. eTickets können ausschließlich zum unmittelbaren Fahrtantritt genutzt werden.
(2) Vor dem Betreten des Fahrzeugs und je nach den örtlichen Umständen bereits vor Betreten von Bahnsteigen/ Bahnanlagen/ Haltestellen, hat sich der Kunde von der Aktivierung des gültigen eTickets zu überzeugen. Der Barcode des Tickets wird unmittelbar nach dem erfolgreichen „Check-In“ in der App angezeigt. Zusätzlich kann der Kunde auf der Startseite des Shops mit einem Klick auf den Button „Mein Ticket“ den Barcode für den aktiven Check-In aufrufen. Der Barcode kann alter-nativ unter dem Menüpunkt „Tickets“ mit Klick auf den Button „Aktuell gültig“ aufgerufen werden. Das eTicket muss bereits vor Antritt der Fahrt erworben worden sein. Nach Fahrtantritt erworbene eTickets werden nicht anerkannt. Gemäß den jeweils geltenden Beförderungsbedingungenen und Tarifbestimmungen des eTarifs der unter Ziffer 17 Abs. 2 genannten Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen kann in diesen Fällen vom Nutzer ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben werden.
(3) Zu Kontrollzwecken ist das eTicket auf dem betriebsbereiten Mobilfunkgerät des Kunden während der Fahrt ständig aktiv zu halten und insbesondere das GPS-Signal einschließlich der mobilen Datenübertragung dauerhaft zu aktivieren.
(4) Bei der Fahrkartenkontrolle hat der Kunde nach Aufforderung durch das Prüfpersonal das Mobilfunkgerät mit der auf dem Display angezeigten Fahrtberechtigung (Barcodes) bei aktivierter Hin-tergrundbeleuchtung vorzuzeigen. Für die Betriebsbereitschaft des Mobilfunkgerätes, für die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch sowie für die Anzeige des vollständigen Textinhaltes des eTickets ist der Kunde verantwortlich. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit des Dienstes oder der fehlerhaften bzw. unvollständigen Übertragung des eTickets muss vor Fahrtantritt anderweitig ein gültiges (e)Ticket erworben werden.
(5) Kann der Kunde bei der Fahrkartenkontrolle kein gültiges eTicket vorlegen, wird dies zunächst als Fahrt ohne gültigen Fahrausweis gemäß den Bestimmungen des eTarifs sowie den Beförderungs- und Tarifbestimmungen der angeschlossenen Verkehrsverbünde gewertet. Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich gemäß der geltenden Beförderungsbedingungen, wenn der Kunde innerhalb einer Woche nachweist, dass er zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gültigen eTickets war.
(6) Eine Übertragung der erworbenen eTickets auf ein anderes Mobilfunkgerät zur Nutzung durch den Kunden ist nicht möglich und nicht gestattet.
21. Stornierung und Erstattung beim eTicket
(1) Die Stornierung einer einmal angetretenen Fahrt ist nicht möglich. Der Kunde hat jedoch jederzeit die Möglichkeit, die Fahrt durch ein Check-Out zu beenden. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung der Fahrt vom Startpunkt bis zum Endpunkt der Fahrt. Sofern ein Check-Out an der Starthaltestelle, also vor dem Antritt der Fahrt erfolgt, wird keine Fahrt in Rechnung gestellt.
(2) Erstattungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Stellen der Kunde nach der Fahrt fest, dass durch den Shop ein unkorrekter Tarif berechnet oder eine durch eine betriebsbedingte Störung erhöhte Preisberechnung in Rechnung gestellt wurde, so hat der Kunde dies innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Fahrt dem Kundenservice (kundendialog@rheinbahn.de)des textlich oder schriftlich zu melden. Stellt der Kundenservice fest, dass den Kunden ohne eigenes Verschulden ein unkorrekter Preis berechnet wurde, wird ihnen der Differenzbetrag zum korrekten Preis zurückerstattet.
(3) Die Rheinbahn hat in diesen Fällen eine Frist von 30 Tagen, um den Nachweis zu prüfen und das Erstattungsersuchen zu bearbeiten. Bei schwierigen Fallgestaltungen kann diese Frist durch die Rheinbahn auf maximal 90 Tage verlängert werden. Der Kunde wird hierüber unterrichtet. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle Nahverkehr oder die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO anzurufen und eine Klärung über diesem Wege herbei zu führen. Um den gesetzlichen Anforderungen zur Speicherung von Daten gerecht zu werden, werden personenbezogene Daten (Bewegungsdaten) innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen gelöscht. Näheres ist der Datenschutzerklärung zu entnehmen. Die Erstattungen sind nach Löschung der Daten ausgeschlossen.
(4) Sofern die Rheinbahn aufgrund von Analysen die im Hintergrundsystem stattfinden Fehler in der Abrechnung feststellt, wird die Rheinbahn unaufgefordert eine Korrektur der Abrechnung vornehmen und den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Die Korrekturbuchungen werden durch die Rheinbahn auf das aktuell hinterlegte Zahlungsmedium veranlasst.
Teil D Ergänzende besondere Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Abonnements über den Rheinbahn APP-Shop
1. Der Gültigkeitsbeginn von Abonnements bemisst sich nach ganzen Kalendermonaten und ist damit zum ersten jeden Monats gültig.
2.
a. Ordentliche Kündigung
Die Parteien können bis zum 10. eines Kalendermonats kündigen. Die Kündigung ist für den Folgemonat wirksam. Die Kündigung seitens des Kunden erfolgt durch das Anklicken des Kunden auf „Abonnement kündigen“. Sodann erfolgt eine Bestätigung der Kündigung durch die Rheinbahn.
b. Außerordentliche Kündigung
Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Kündigungsgrund für den Kunden ist insbesondere im Falle der Erhöhung des Abonnementpreises gegeben.
3. Der automatische Zahlungseinzug für laufende Abonnements erfolgt ab dem 26. des jeweiligen Vormonats und spätestens am zweiten Werktag des jeweiligen Nutzungsmonats.
4. Aus sicherheitstechnischen Gründen gibt die Rheinbahn keinen Barcode für die gesamte Vertragslaufzeit aus, sondern erstellt monatlich Barcodes für jeden einzelnen Nutzungsmonat im Menüpunkt „Meine Tickets“. Der Barcode wird erst nach erfolgreicher Zahlung erstellt.
5. Es gelten die Abobedingungen des VRR.