Hinweisgeberschutzgesetz

Graf Adolf Platz

Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, gibt es die Möglichkeit, Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz an eine Partnerschaft von Rechtsvertretungen zu melden:

CMS Hasche Sigle
 Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB
 Hinweisgeberstelle Rheinbahn
 Kasernenstraße 43 - 45
 40213 Düsseldorf
E-Mail-Adresse: compliance-rheinbahn@cms-hs.com

Die Partnerschaft unterliegt der gesetzlich normierten Schweigepflicht und darf ohne Zustimmung keine Informationen weitergeben.

Laut Homepage der Bundesregierung werden Personen als Hinweisgebende oder Whistleblower bezeichnet, die für die Öffentlichkeit wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang veröffentlichen oder Missstände aufdecken. Zu den von Hinweisgebenden offengelegten Missständen beziehungsweise Straftaten gehören unter anderem Korruption, Menschenrechtsverletzungen, Datenmissbrauch oder allgemeine Gefahren, von denen die Hinweisgebenden an ihrem Arbeitsplatz oder in anderen Zusammenhängen erfahren haben. Im Allgemeinen betrifft dies vor allem Vorgänge in der Politik, bei Behörden oder Lieferfirmen. Weitere Verstöße können beispielsweise Vorschriften aus den Bereichen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sein, Verstöße gegen das Mindestlohngesetz und auch Bestechlichkeit oder Bestechung. 

Bitte beachtet: Zu den Aufgaben der Partnerschaft gehören keine Hinweise, Anregungen oder Kritik von Kundinnen und Kunden der Rheinbahn. Hierfür wendet Euch bitte an: Kundendialog@rheinbahn.de. Weitere Kontaktmöglichkeiten findet Ihr hier.