VRR-Tarifreform

Ab 1. Juni 2026.

Personen an der Haltestelle

2. Stufe der Tarifreform im VRR

Nachdem im März 2025 das Ticketsortiment im VRR stark reduziert und vereinfacht wurde, folgt nun zum 1. Juni 2026 die zweite Stufe.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

      • Abschied vom 2-Waben-Tarif: 

        Der 2-Waben-Tarif ist ein historisch gewachsenes, aber erklärungsbedürftiges System, welches kaum noch genutzt wird. 
        Mit der Abschaffung dieses Tarifs gelten nur noch die Preisstufen A, B und C. 
        Als Alternative zum 2-Waben-Tarif empfehlen wir unseren e-Tarif eezy.nrw.
         
      • Eine Stadt – ein Tarifgebiet:

        In den fünf Städten Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen und Wuppertal werden die bisher getrennten Tarifgebiete zu jeweils einem Tarifgebiet der Preisstufe A verschmolzen. Das macht die Ticketwahl leichter.
         
      • Neue Zuschnitte am Niederrhein und im Ruhrgebiet: 

        Die Tarifgebiete werden stärker an den tatsächlichen Verkehrsströmen ausgerichtet. Dadurch entstehen größere, alltagsnahe Geltungsbereiche – besonders für Fahrten am Niederrhein und im nordöstlichen Ruhrgebiet.
         
    • Ausnahmen: 

      • Das heutige Tarifgebiet Neukirchen-Vluyn (Kreis Wesel) / Rheurdt (Kreis Kleve) wird geteilt, um neue Tarifgebiete entlang von Kreisgrenzen zu ermöglichen.
      • Das heutige Tarifgebiet Goch / Weeze wird geteilt, damit die kleineren Tarifgebiete Kranenburg und Kevelaer größeren Tarifgebieten zugeordnet werden können. 

Der VRR-Verbundraum

Gültig ab 1.6.2026

Verbundraum VRR ab 1.6.2026

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