Barrierefreiheit dieser App

Die Rheinbahn AG ist bemüht, die redy-App barrierefrei zugänglich zu machen. Apps sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), der Barriere-Informationstechnik-Verordnung (BITV) und den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die iOS und Android App „redy” und wurde zuletzt am 1. Juli 2026 aktualisiert.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Diese App erfüllt teilweise die Anforderungen der aktuellen BITV. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der App zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da in die Programmierung der App eingegriffen werden muss. Alle aufgelisteten Barrieren werden bearbeitet und sind fester Bestandteil unserer Roadmap.

Barriere: Die App ermöglicht noch keine Spracheingabe.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser App aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular auf dieser App. Dieses finden Sie unter dem Menüpunkt Kontakt auf der Account-Seite.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Rheinbahn AG
Lierenfelder Straße 42
D-40231 Düsseldorf
Telefon 0211.582-01
E-Mail: rheinbahn@rheinbahn.de

Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser App aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular auf dieser App. Dieses finden Sie unter dem Menüpunkt Kontakt auf der Account-Seite.

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser App keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Sie können sich per E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW wenden: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de.Telefonisch ist die Ombudsstelle unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211.855-345.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier.