- •Übernahme der Aufgaben nach § 6 ASiG
- Übernahme der relevanten Aufgaben nach § 7 GefStoffV
- Entwicklung von Lösungsansätzen und Begleitung von Maßnahmen bis zu deren Umsetzung
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilung in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen
- Analyse und Bearbeitung von Arbeits- und Wegeunfällen
- Planung, Steuerung und Koordination von internen und externen Dienstleistern
- Kenntnisse der relevanten Gesetze, Normen und Rahmenwerke sowie Ableitung der erforderlichen Maßnahmen
- Zusammenarbeit und Abstimmung mit den anderen Stakeholdern wie z. B. Führungskräften, Technische Betriebssicherheit, Brandschutz, Sicherheitsmanagement …