Eure Sicherheit

Person hält sich an Halteschlaufe im Bus fest

Sicherheit geht vor!

In unseren Fahrzeugen und an den Haltestellen sorgen wir durch verschiedene Notfalleinrichtungen für Eure Sicherheit.

Sicherheit in unseren Fahrzeugen

  • Unsere Fahrzeuge sind mit Funk ausgestattet, womit das Fahrpersonal im Notfall über unsere Leitstelle schnell Hilfe anfordern kann. Notärztin oder Notarzt, Feuerwehr oder Polizei sind so bei Bedarf zur Stelle.
  • Eine Fahrgastnotbremse sorgt dafür, dass unsere Bahnen im Ernstfall schnell zum Stillstand kommen. Deshalb ist es für die Mitreisenden an Bord wichtig, sich immer gut festzuhalten.
  • Beim Bau der Fahrzeuge werden feuerhemmende und schwer entflammbare Materialien verwendet, um eine Brandgefahr weitestgehend auszuschließen. Zu Eurer eigenen Sicherheit und der Mitfahrenden ist dennoch in allen Fahrzeugen und in U-Bahnhöfen das Rauchen verboten. Sollte es trotz aller Vorsicht einmal brennen, gibt es in jedem Fahrzeug und an jedem U-Bahnhof einen deutlich gekennzeichneten Feuerlöscher.
    NEU: Bitte beachtet, dass ab 1. März 2024 in unseren Fahrzeugen aus Brandschutzgründen keine E-Tretroller/E-Scooter mehr mitgenommen werden.
    Nicht von diesem Verbot betroffen sind Pedelecs (E-Bikes), Elektro-Rollstühle und die vierrädrigen Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Menschen – die ebenfalls als „E-Scooter“ bezeichnet werden – da deren Akkus höhere Sicherheitsanforderungen erfüllen. 
  • Alle Stadtbahnen, Straßenbahnen und Busse besitzen eine Türautomatik. Das bedeutet, die Fahrerin oder der Fahrer kann erst dann losfahren, wenn alle Türen geschlossen wurden. Mehrere Lichtschranken an jeder Tür gewährleisten, dass sich beim Schließen der Türen niemand einklemmen kann. Wird nur eine der Lichtschranken beispielsweise durch eine Person oder durch einen Gegenstand unterbrochen, geht die Tür sofort wieder auf und das Fahrzeug kann nicht starten.
  • Fluchtfenster für Notfälle sind mit einem Aufkleber gekennzeichnet. Mit dem Nothammer kann bei Gefahr die Scheibe aus Sicherheitsglas zerstört werden. Er befindet sich in der Nähe der Fluchtfenster.
  • In unseren Straßenbahnen und in den allermeisten Stadtbahnen sind serienmäßig Notsprechstellen installiert. Drückt ein Fahrgast die gelbe Taste mit dem Glockensymbol, ertönt bei der Fahrerin oder dem Fahrer ein Ton; gleichzeitig kann er auf einem Display erkennen, von welcher Stelle aus gesprochen wird. Fahrgast und Fahrpersonal können dann wie bei einer Gegensprechanlage miteinander reden.

Sicherheit an unseren Haltestellen

  • Die Bahnsteigkanten sind durch einen Sicherheitsstreifen markiert, der sich in Farbe und Oberflächenstruktur von der übrigen Bahnsteigfläche unterscheidet. Dieser Streifen macht so auch sehbehinderte und blinde Fahrgäste auf die Bahnsteigkante aufmerksam.
  • In den U-Bahnhöfen und vielen oberirdischen Hochbahnsteigen stehen kombinierte Notruf- und Informationssäulen. Per Knopfdruck könnt Ihr im Notfall über die „SOS“-Taste Kontakt mit der Rheinbahn-Leitstelle aufnehmen. Die „Info“-Taste dagegen ist für Auskünfte rund um Bus und Bahn vorgesehen.
  • In allen U-Bahnhöfen gibt es auf den Bahnsteigen Notsignalschalter. Bahnen, die sich im Bereich der betroffenen Haltestelle oder im Tunnel in der Nähe befinden, können im Notfall so schnell und sicher zum Stillstand gebracht werden.

Sicherheit im Tunnel

  • Entlang der Gleise verläuft im Tunnel ein Sicherheitsraum, über den unser Personal im Notfall die Fahrgäste zum nächsten Bahnhof oder Notausstieg führen kann, falls eine Bahn zwischen den Haltestellen stehen bleiben muss. Dieser Weg darf von den Fahrgästen aber nur in Begleitung unseres Personals und nur auf Anweisung genutzt werden. Liegen zwei Bahnhöfe weiter als 600 Meter voneinander entfernt, sind im Tunnel Notausstiege vorhanden und durch blaue Leuchtröhren gekennzeichnet.
  • Stromausfälle im Tunnel werden der Leitstelle sofort angezeigt. Alle Lichter gehen jedoch in keinem Fall aus: Der gesamte Bahnhof und sogar die normalerweise nicht beleuchteten Tunnelstrecken verfügen über eine Notbeleuchtung, damit alle Fahrgäste den U-Bahn-Bereich sicher verlassen können.

Bitte beachtet!

Der Missbrauch von Sicherheitseinrichtungen ist strafbar und wird in jedem Fall zur Anzeige gebracht.