Datenschutzinformationen nach Art. 13 DSGVO

Datenschutz bei Videoüberwachung im Projekt „KI-gestützte Anomalieerkennung“

1. Firma der verantwortlichen Stelle, Anschrift, Vorstände und weitere Angaben

Rheinbahn AG
vertreten durch den Vorstand
Lierenfelder Straße 42
40231 Düsseldorf

Telefon: 0211.582-0

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
c/o Rheinbahn AG
Lierenfelder Straße 42
40231 Düsseldorf

Telefon: 0211.582-01
Fax: 0211.582-1855
E-Mail: datenschutzbeauftragter@rheinbahn.de

2. Zwecke der Datenverarbeitung

Erprobung und Validierung eines KI-gestützten Systems zur automatisierten Erkennung von Anomalien (z. B. Gewalthandlungen im Bahnsteig- und Verteilerebenenbereich, Personen im Gleisbereich, bewusstlose Personen) mittels Videokameras.

Weitere Zwecke umfassen: frühzeitige Erkennung von Gefahrensituationen, Alarmierung bei Vorfällen zur schnellen Intervention und Gefahrenabwehr, Schutz von Fahrgästen/Kunden, Besuchenden, Beschäftigten und sonstigen Anwesenden, Schutz von Anlagen und Fahrzeugen vor Vandalismus und Beschädigung, Verhütung und Aufklärung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Geltendmachung von Rechten gegen Straftäter (z. B. Sachbeschädigung) sowie Ausübung und Durchsetzung des Hausrechts mitsamt der Sicherung von Beweisen.

3. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO.

4. Berechtigte Interessen, die verfolgt werden

Erprobung und Validierung eines KI-gestützten Systems zur möglichen Überführung in den Regelbetrieb (ggf. auch an weiteren Standorten), Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung, Sicherstellung des Betriebs, Ausübung und Durchsetzung des Hausrechts. 

5. Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer

Die verarbeiteten Daten (Videobild-, Detektion -, Analyse- und Schwellenwert daten) werden nur für wenige Sekunden innerhalb des KI-gestützten Systems (zwischen-)gespeichert und danach gelöscht. Die erzeugten Alarmmeldungen im Falle einer Anomalie werden bis zur Bearbeitung durch die Leitstelle gespeichert, spätestens jedoch bei Erreichung der Speichergrenze automatisch überschrieben (aktuell nicht mehr als 2 Wochen).

6. Betroffenenrechte

Recht auf Auskunft:
Auskunftsersuchen sind an die unter Nr. 1. aufgeführte Anschrift zu richten.

Recht auf Berichtigung:
Dieses Recht ist dahingehend eingeschränkt, dass die Videoaufzeichnungen technisch nicht verändert werden können.

Recht auf Löschung:
Das Recht auf Löschung wird, sofern keine zweckgebundene Speicherung erfolgt, durch das automatische Überschreiben der Daten umgesetzt.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
Dieses Recht wird aufgrund der automatisierten Datenlöschung durch Überschreiben und der Zweckbindung bei einer Speicherung berücksichtigt.

Recht auf Datenübertragbarkeit:
Dieses Recht ist technisch eingeschränkt, da die Daten verschlüsselt gespeichert werden und nur mit einer speziellen Software entschlüsselt werden können, zudem kann eine Übertragung möglicherweise die Rechte Dritter beeinträchtigen.

Recht auf Widerspruch:
Dieses Recht wird aufgrund der automatisierten Datenlöschung durch Überschreiben und der Zweckbindung bei einer Speicherung berücksichtigt.

Beschwerderecht:
Beschwerden können jederzeit an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten adressiert werden (Kontaktdaten siehe Punkt 1). Daneben besteht die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz (LDI NRW).