Erklärung zur Barrierefreiheit der Rheinbahn App
Die Rheinbahn AG ist bemüht, die Rheinbahn App barrierefrei zugänglich zu machen. Apps sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW), der Barriere-Informationstechnik-Verordnung (BITV) und den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die iOS und Android App „Rheinbahn” und wurde zuletzt am 06.06.2025 aktualisiert.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese App ist wegen der Ausnahmen teilweise mit BITV vereinbar. Die Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
- Karte auf allen Screens (z.B. Linienverlauf, Trip Details und Karten Tab)
- Schnellauskunft (aufgrund von „Drag und Drop“)
- Anpassen der TabBar (aufgrund von „Drag und Drop“)
- Grafische Ansicht
In der Anwendung sind derzeit folgende Einschränkungen für Screenreader-Nutzende bekannt:
- Auf den Seiten „Datenschutz“ und „Impressum/Kontakt“ können Screenreader-Nutzende aktuell nicht mit den Inhalten interagieren, da die Interaktion blockiert ist.
- Zudem ist für iOS-Nutzende die Funktion zum Ändern des Zahlverfahrens unter den Kontoeinstellungen mit aktiviertem Screenreader derzeit blockiert. Eine Anpassung des Zahlverfahrens ist somit nicht möglich.
- Die Interaktion für Screenreader-Nutzende ist auf folgenden Seiten eingeschränkt: dem Dashboard (für iOS-Nutzende) sowie der Login-Seite (für Android-Nutzende).
- In einzelnen Bereichen fehlen Informationen für Screenreader-Nutzende. Betroffen sind insbesondere das Onboarding, die Einstellungen, die Fahrplanübersicht sowie einzelne Status- und Fehlermeldungen.
- Im Onboarding-Prozess, innerhalb der Tabbar, im Bereich „Dashboard bearbeiten“, und Login (für Android-Nutzende) kommt es zu fehlerhaften oder irreführenden Ausgaben mit aktivierten Screenreader. Inhalte sind entweder falsch bezeichnet, unzureichend beschrieben oder vermitteln keine sinnvolle Information.
- Für iOS-Nutzende wird bei aktiviertem Screenreader der Fokus beim Aufruf von Overlays nicht korrekt gesetzt. Dadurch ist die Orientierung innerhalb der Overlays erschwert.
Für Tastaturnutzende liegen folgende Barrieren in der App vor:
- Interaktion mit der TabBar
- Interaktion mit Formularseiten (bspw. Registrierung, Login, Schnellauskunft, persönliche Daten)
- Navigation innerhalb der Fahrplanübersicht
- Navigation innerhalb der Fahrplanauskunft
- Navigation innerhalb der Verkehrsinfos
Für motorisch beeinträchtigte Personen bestehen in der Anwendung mehrere Barrieren.
- Es fehlen alternative Bedienmöglichkeiten für komplexe Zeigergesten in Bereichen wie „Navigation anpassen“, „Schnellauskunft“, „Onboarding“, „Verkehrsinfos“ sowie auf iOS-Geräten im „Abfahrtsmonitor“ und der „Fahrplanauskunft“.
- Zudem sind Buttons und Links in den Bereichen „Login“, „Persönliche Daten“ und „Straßen von NRW“ schwer zugänglich, was durch zu kleine Touchflächen, enge Abstände oder ungünstige Platzierungen der interaktiven Elemente verursacht werden könnte. Diese Einschränkungen erschweren die Navigation und Interaktion für betroffene Nutzergruppen.
- Die Nutzung der App im Landscape-Modus oder bei Vergrößerung des Inhalts ist eingeschränkt, was die Benutzererfahrung, insbesondere für Personen mit Sehbeeinträchtigungen, beeinträchtigen könnte.
- Zudem wurde ein zu niedriges Kontrastverhältnis bei Buttons, Toggles, Icons und Infotexten in Bereichen wie Dashboard, Ticketfavoriten, Einstellungen, Fahrplanauskunft und Meine Tickets festgestellt. Diese Mängel können die Wahrnehmbarkeit und Lesbarkeit für Nutzende mit Sehbeeinträchtigungen erheblich einschränken.
- Es wurde festgestellt, dass die Eingabeunterstützung in einigen Bereichen unzureichend ist. Dies betrifft insbesondere unspezifische Fehlermeldungen im Registrierungsprozess, die es Nutzenden erschweren, Fehler zu erkennen und zu korrigieren.
- Ein weiteres Beispiel ist das Fehlen einer Eingabedatenprüfung im Bereich „Zahlungsverfahren ändern“, was zu unklaren oder fehlerhaften Eingaben führen kann.
Ein Test zur Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte durch einen Drittanbieter, die Appmatics GmbH.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die oben genannten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften. Grundsätzlich ist die Rheinbahn AG nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) als Nahverkehrsunternehmen für die Stadt Düsseldorf und die Region nur bei interaktiven Selbstbedienungsterminals (iSB-Terminals), die nicht Bestandteil von Fahrzeugen sind, zur barrierefreien Gestaltung verpflichtet. Für alle anderen Dienstleistungen, wie z.B. den Internetauftritt oder Websites, liegt keine Verpflichtung aus dem BFGS vor. Gleichwohl bemüht sich die Rheinbahn AG um eine zeitnahe barrierefreie Gestaltung der Rheinbahn App.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser App aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Rheinbahn AG
Lierenfelder Straße 42
D-40231 Düsseldorf
Telefon: 02 11 58 20
Kontaktformular
Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser App keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Sie können sich per E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW wenden: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de.
Telefonisch ist die Ombudsstelle unter folgender Rufnummer zu erreichen:
0211.855-3451.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier.