Allgemeine Geschäftsbedingungen Mobilitätsplattform redy

gültig ab dem 13.03.2024

Die Rheinbahn AG (nachfolgend Rheinbahn) betreibt die Mobilitätsplattform redy (nachfolgend redy) zur Nutzung mittels einer Smartphone-Applikation (nachfolgend App). redy bietet Möglichkeiten zur Anzeige und zur Bestellung von Mobilitätsleistungen bei dem jeweiligen Anbieter (nachfolgend Anbieter oder Mobilitätsanbieter). Bestimmte Nutzungen der App (etwa Buchungen für Mobilitätsleistungen) sind nur für registrierte Nutzer (nachfolgend Nutzer/Kunde(n)) möglich. Die Rheinbahn vermittelt Mobilitätsleistungen zwischen Anbietern und registrierten Nutzern (nachfolgend Nutzer/Kunde(n)). Auch die Rheinbahn selbst kann Anbieter von Mobilitätsleistungen sein.

1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der App und die Konditionen bezüglich Zahlungen. Für die Buchung von Mobilitätsleistungen eines Anbieters über die App gelten für den Kunden jeweils die Bedingungen dieses Anbieters für die Vereinbarung und Erbringung der Leistung.

2. redy-Benutzerkonto mit redy-Anmeldedaten

a. Registrierung eines redy-Benutzerkontos

Ein Vertrag zur Vermittlung von Mobilitätsleistungen mit der Rheinbahn kommt durch Registrierung eines Benutzerkontos zustande. Die Registrierung eines redy-Benutzerkontos erfolgt durch Absenden des elektronischen Registrierungsformulars und einer Bestätigung der redy-Registrierung durch die Rheinbahn.

Voraussetzung für die Registrierung eines redy-Benutzerkontos ist das Vorhandensein eines Benutzerkontos des Rheinbahn Online-Services „Meine Rheinbahn“. Sofern der Nutzer/Kunde sich bereits bei einem anderen an „Meine Rheinbahn“ angeschlossenen Online-Service registriert hat, muss er lediglich die Inanspruchnahme von redy als zusätzlichen Service direkt über die redy-App freischalten. Anderenfalls kann er sich per Weiterleitung auf das Portal ein „Meine Rheinbahn“-Konto anlegen. Es gelten die dort aufgeführten Datenschutzbestimmungen.

b. redy-Benutzerkonto und redy-Anmeldedaten

Der Nutzer/Kunde ist verpflichtet, für sein „Meine Rheinbahn“- bzw. redy-Benutzerkonto seine E-Mail Adresse vollständig und richtig anzugeben sowie ein entsprechendes Passwort zu hinterlegen. Die Angabe von weiteren Daten (z.B. Name, Adresse, Mobilfunknummer) ist insbesondere für die Freischaltung, Buchung und Nutzung von Mobilitätsdienstleistungen erforderlich, die über die redy-Mobilitätsplattform von der Rheinbahn oder anderen Mobilitätsanbietern angeboten werden.

Der Nutzer/Kunde hat seine Anmeldedaten (E-Mail-Adresse und Passwort) geheim zu halten und hat Dritten keinen Zugang zur redy-Plattform mit diesen Anmeldedaten oder eine sonstige Verwendung seiner Anmeldedaten zu ermöglichen. Der Nutzer/Kunde hat sein redy-Benutzerkonto mit angemessenen und zumutbaren Maßnahmen vor den Zugriff durch Dritte zu schützen. Jede Nutzung von redy mit den Anmeldedaten des Nutzers/Kunden und jede sonstigen Verwendung seiner Anmeldedaten werden ihm zugerechnet. Darüber hinaus ist der Nutzer/Kunde stets verpflichtet, seine im redy-Benutzerkonto hinterlegten Daten auf aktuellem Stand zu halten. Dies gilt insbesondere für Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Mobilfunknummer sowie Zahlungsinformationen.

Die Rheinbahn behält sich vor, die Eröffnung eines redy-Kontos für einen Nutzer aus berechtigtem Interesse abzulehnen, insbesondere falls berechtigter Grund zu der Annahme besteht, dass der Nutzer sich nicht vertragsgemäß verhalten wird.

Ferner behält sich die Rheinbahn vor, den Vertrag mit dem Kunden zu kündigen und/oder das redy-Benutzerkonto des Nutzers/Kunden ganz oder teilweise zu sperren, wenn der Nutzer/Kunde unrichtige Daten abgegeben hat, eine Kommunikation in dem redy-Konto nicht erfolgreich ist (etwa wegen veralteter E-Mail-Adresse oder Mobilfunknummer) oder der Nutzer/Kunde gegen diese Nutzungsbedingungen oder etwaige Bedingungen der Mobilitätsverträge zwischen dem Nutzer und den Mobilitätsanbietern verstößt.

Ein Nutzer/Kunde kann sein redy-Konto für die weitere Nutzung von redy und der redy-Kennung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch elektronische Erklärung in Textform gem. § 126b BGB kündigen. Die Rheinbahn kann das redy-Konto für die weitere Nutzung von redy und redy-Kennung mit einer Frist von zwei Wochen ordentlich kündigen. Eine Kündigung des redy-Kontos hat keinen Einfluss auf bestehende Mobilitätsverträge und bereits erfolgte Verwendungen der redy-Kennung sowie deren Abwicklung. Für Kündigungen und Stornierungen eines Mobilitätsvertrags gelten die Vereinbarungen zwischen Kunde und Anbieter. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

3. Vergütung

Die Nutzung von redy und die Verwendung der redy-Kennung erfolgt grundsätzlich ohne Vergütung durch den Nutzer/Kunden. Der Nutzer/Kunde trägt seine Kosten der Kommunikation mit redy sowie für die Verwendung der redy-Kennung selbst.

Für die vom Kunden zu zahlende Vergütung für Mobilitätsleistungen gilt sein jeweiliger Mobilitätsvertrag mit dem Anbieter. Für bei einem Anbieter unter Verwendung der redy-Kennung vereinbarte Leistungen gelten dessen Bedingungen.

Ansprechpartner des Kunden im Zusammenhang mit einer Mobilitätsleistung und deren Vergütung ist der jeweilige Anbieter als Vertragspartner.

Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, alle Voraussetzungen für die Nutzung von Mobilitätsleistungen vereinbarten Leistungen nach jeweils dafür geltenden Bedingungen und Vorschriften zu erfüllen (etwa benötigte Fahrerlaubnis bei Fahrzeugmiete, Ausweispapiere, etc.).

Der Nutzer/Kunde wird die Rheinbahn von Ansprüchen Dritter aufgrund seiner Nutzung von redy und der Verwendung seiner redy-Kennung freistellen, außer soweit diese von der Rheinbahn zu vertreten sind.

Die Rheinbahn kann Anbieter in deren Auftrag im Zusammenhang mit deren Leistungen unterstützen. Dies lässt die Pflicht des Kunden aus einem Mobilitätsvertrag und den Mobilitätsvertrag selbst unberührt.

4. Zahlung

Die Rheinbahn bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend auch „LogPay“).  Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets und Mobilitätsleistungen erfolgt durch LogPay, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.

a. Anmeldung

Um den e-Payment-Service nutzen zu können, muss sich der Kunde unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei redy registrieren:

  • Name und vollständige Adresse
  • Geburtsdatum
  • E-Mail-Adresse
  • gewünschte Zahlart
  • Kontoverbindung mit IBAN (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren)
  • Kreditkartendaten (im Falle Kreditkartenzahlung)

Der Kunde verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlart) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Benutzerkonto entsprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, ist LogPay berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.

b. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt mit dem Mobilitätsanbieter zustande, wobei die Rheinbahn auch Mobilitätsanbieter (vgl. Ziffer 10. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) sein kann. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Absenden des „Fahrzeug buchen“- bzw. „Ticket kaufen“-Buttons durch den Nutzer/Kunden und  Ermöglichung nur Nutzung des Mobilitätsangebotes durch den Anbieter zustande (z.B. durch Entriegelung des Fahrzeuges oder Bereitstellung des Tickets). Zahlungen sind nach Rechnungstellung durch den Mobilitätsanbieter fällig. Die Rechnungstellung erfolgt i.d.R. im Anschluss an die Nutzung des jeweiligen Mobilitätsangebots, im Einzelfall aber auch zu Beginn des Folgemonats. Einzelheiten ergeben sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Mobilitätsanbieters.

c. Zahlung

Für die Zahlung des gebuchten Tickets und der gebuchten Mobilitätsleistungen gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.

d. Zahlarten und Abrechnung

Der Kunde kann zwischen folgenden Zahlarten wählen:

  • Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren
  • Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express)   
  • Zahlung per PayPal

Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Nutzung einer bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht.

e. Einzug

Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets bzw. Buchung einer Mobilitätsleistung. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe und gebuchten Mobilitätsleistungen (nachfolgend auch „Buchungen“ oder „Tickets“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über redy nur vom registrierten Kunden einsehbar und abrufbar.

f. Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren:

Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket oder einer gebuchten Mobilitätsleistung erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular der App einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und -betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.

Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

Der Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden.

Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

g. Zahlung per Kreditkarte:

Die Abrechnung der gekauften Tickets oder gebuchten Mobilitätsleistung über das Kreditkartenverfahren ist nur mit VISA, MasterCard und American Express (AMEX) möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.

Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst

  • Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
  • Kreditkartentyp (VISA, MasterCard oder American Express (AMEX))
  • Nummer der Kreditkarte
  • Ablaufdatum der Kreditkarte
  • CVC-Code der Kreditkarte

und an den Server der LogPay zum Forderungseinzug übertragen.

Das System der LogPay überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.

Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.

Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht.

Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

h. Zahlung per PayPal

Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt. Als registrierter Kunde schließt der Kunde mit LogPay eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“), unter welcher der PayPal Account des Kunden mit den fälligen Forderungen belastet wird. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung seines PayPal Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Der Kunde erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung.

Steht die Höhe der Forderung vor Fahrtantritt nicht fest, wird ein Betrag autorisiert, dessen Höhe von der gebuchten Leistung abhängt. Die Höhe beträgt bei

  • nextbike GmbH: 3 Euro,
  • TIER Mobility SE: 5 Euro,
  • MILES Mobility GmbH: 15 Euro,
  • Taxi Düsseldorf eG: 20 Euro,
  • eddy (Stadtwerke Düsseldorf AG): 5 Euro,
  • VOI Technology Germany GmbH: 5 Euro,
  • LimeBike Germany GmbH: 5 Euro.

Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird der PayPal Account mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet und der übrige autorisierte Betrag verfällt. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist. Überschreitet die fällige Forderung den autorisierten Betrag, wird der fällige Differenzbetrag durch eine zweite Transaktion belastet.

5. Verfügbarkeit und Gewährleistung

Es besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit, Qualitäts- oder Leistungsmerkmale oder technische Unterstützung für redy oder redy-Kennung. Die Rheinbahn behält sich vor, redy oder die redy-Kennung jederzeit nach freiem Ermessen umzugestalten, einzuschränken oder einzustellen. Bestehende Mobilitätsverträge und Vereinbarungen des Kunden mit oder bei einem Kooperationspartner sowie deren Abwicklung bleiben unberührt.

Die Rheinbahn übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit von Dritten (etwa anderen Anbietern) bereitgestellter Daten.

Die Rheinbahn übernimmt keine Gewährleistung für Mobilitätsdienstleistungen, außer sie ist selbst Anbieter der Mobilitätsleistung. Ansprechpartner des Kunden für Fragen und Ansprüche im Zusammenhang mit einem Mobilitätsvertrag und seiner Durchführung ist jeweils der Anbieter. Ansprechpartner zur Abwicklung des e-Payment-Services ist die LogPay (vgl. Ziffer 4.).

Soweit keine Verpflichtung der Rheinbahn gegenüber dem Kunden besteht, übernimmt die Rheinbahn auch keine Gewährleistung.

6. Haftungsbeschränkung

Die Rheinbahn haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für von der Rheinbahn oder deren Erfüllungs- oder deren Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Rheinbahn nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für vorhersehbare und typische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Rheinbahn nicht für die Richtigkeit von Dritten (etwa anderen Anbietern) bereitgestellter Daten (etwa Mobilitätsleistungen).

Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

7. Änderungen der Nutzungsbedingungen

Die Rheinbahn kann diese Nutzungsbedingungen angemessen ändern. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden per In-App-Message im Vorfeld mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen per E-Mail widerspricht (redy@support-rheinbahn.de) oder wenn er redy weiterhin nutzt. Auf diese Wirkungen wird die Rheinbahn in der Ankündigung hinweisen. Widerspricht ein Kunde der Änderung der Nutzungsbedingungen, gilt dies als fristlose Kündigung seines redy-Kontos.

8. Führerscheinverifizierung

Anbieter verlangen teilweise eine Überprüfung der Fahrerlaubnis, Identität und/oder Adresse des Kunden („Validierung“) für die Buchung von Mobilitätsleistungen. Es steht Kunden frei, diese Validierung zu nutzen oder solche Mobilitätsleistungen nicht über redy zu bestellen. Die Rheinbahn wird die Art der angebotenen Validierung in jedem Fall festlegen.  Die Rheinbahn bedient sich zur Abwicklung der Führerscheinverifizierung der identity Trust Management AG, Lierenfelder Straße 51, 40231 Düsseldorf. Bei der Validierung muss der Kunde die abgefragten Daten vollständig und richtig angeben sowie bei Änderungen aktualisieren. Zudem ist die Vorlage amtlicher Dokumente (etwa Führerschein und evtl. zusätzlich Personalausweis) erforderlich. Eine erfolgreiche Validierung wird im redy-Konto des Nutzers/Kunden gespeichert. Die Rheinbahn kann die Validierung zu einem späteren Zeitpunkt wiederholen oder aktualisieren. Die Rheinbahn behält sich auch vor, Buchungswünsche des Nutzers/Kunden nicht an die Mobilitätsanbieter weiterzuleiten, wenn berechtigter Grund für die Annahme besteht, dass sich der Nutzer/Kunde nicht vertragsgemäß verhalten wird.

9. Sonstige Bestimmungen

Es ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung der Rheinbahn nicht gestattet, Teile oder Inhalte von redy weiterzuverwenden.

Diese Nutzungsbedingungen sind die gesamte Vereinbarung zwischen der Rheinbahn und den Nutzern/Kunden für deren Gegenstand. Nebenabreden bestehen nicht.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Ist der Nutzer/Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen.

10. Kauf und Nutzung von VRR-Tickets über redy (Rheinbahn als Mobilitätsanbieter)

Mit redy können Kunden eine Auswahl an Tickets nach dem Gemeinschaftstarif des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) erwerben. In diesem Fall ist die Rheinbahn Mobilitätsdienstleister. Dieses Ticketangebot kann jederzeit und ohne Vorankündigung angepasst werden. Einen Anspruch zur Ausgabe bestimmter Tickets über redy haben die Kunden nicht.

Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die über redy erworbenen elektronischen Tickets nur zur Darstellung auf seinem mobilen Endgerät genutzt werden dürfen. Tickets in Form von Ausdrucken können nicht als gültiges Ticket akzeptiert werden.

Die Rheinbahn übernimmt keine Gewähr für die Übertragung und den Empfang der elektronischen Tickets.

Kann der Kunde den Nachweis des Tickets bei der Ticketkontrolle wegen technischen Versagens nicht erbringen, so wird dies als Fahrt ohne gültiges Ticket nach den Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen geahndet. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit, der fehlerhaften oder unvollständigen Übertragung des Tickets ist der Kunde verpflichtet, vor Fahrtantritt ein gültiges Ticket zu erwerben.

Für die Gültigkeit eines über redy bezogenen elektronischen Tickets gelten die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des VRR. Diese finden Sie hier.

Um einen Missbrauch auszuschließen, muss der Kauf eines elektronischen Tickets über redy bereits vor Betreten des Verkehrsmittels abgeschlossen sein. Wird das Ticket erst im Verkehrsmittel über die App angefordert, gilt dies als eine Fahrt ohne gültiges Ticket mit der Folge, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu entrichten ist. Einwendungen und Widerspruche hiergegen sind ausschließlich an die Rheinbahn AG, Lierenfelder Straße 42, 40231 Düsseldorf, zu richten.

Im Falle einer Kontrolle hat der Geräteinhaber dem Kontrolleur alle gültigen Tickets zur Prüfung zugänglich zu machen. Das Risiko für den Nachweis der Gültigkeit liegt beim Kunden.

Für den Fall einer Ticketkontrolle willigt der Kunde bereits jetzt ein, dass bei Vorliegen von Zweifeln über die Ordnungsmäßigkeit des auf dem mobilen Endgerät angezeigten elektronischen Tickets vom Kontrollpersonal eine Detailprüfung vorgenommen wird.

Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen des mit einer Detailprüfung in Zusammenhang stehenden Zeitverlusts sowie ein Anspruch auf einen etwaigen entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen.

Über die redy-App erworbenen Tickets können nicht zurückgegeben, widerrufen oder storniert werden. Eine - auch teilweise - Erstattung von Beförderungsentgelt bei nicht oder nur teilweiser Nutzung von Tickets, die über redy erworben wurden, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Gleiches gilt auch für einen Umtausch von Tickets, die über redy erworben wurden.

Die Beförderung erfolgt ausschließlich zu den Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des VRR. Dementsprechend hat sich der Kunde im Falle von Gewährleistung und/oder Haftung wegen etwaiger Schaden, Beanstandungen oder Reklamationen hinsichtlich der aus dem Beförderungsvertrag erhaltenen Leistungen direkt an das jeweils befördernde Verkehrsunternehmen zu wenden.

11. Bedingungen für die Verwendung von Gutscheinen in der redy-App

Sofern keine anderen Bedingungen für die jeweilige Gutscheinkampagne gelten, finden die nachfolgenden Bestimmungen auf die Nutzung von Gutscheinen in der redy-App Anwendung:

Zur Einlösung der Gutscheine in der Mobilitätsplattform redy ist es erforderlich, dass der Kunde eine Fallback-Zahlart hinterlegt hat. Ist die Registrierung einer Fallback-Zahlart nicht erfolgreich, kann der Kunde den Gutschein nicht in der Mobilitätsplattform einlösen. 

Gutscheincodes müssen vor Beginn des Zahlungsprozesses an der vorgesehenen Stelle in der App eingelöst und als gültig akzeptiert werden. Anschließend muss dieser an der vorgesehenen Stelle in der App aktiviert werden. Ein Kunde kann pro Kampagne maximal einen Gutscheincode bzw. -wert in der Mobilitätplattform aktivieren. Der Gutscheinwert gilt anschließend für beliebige angebotene Mobilitätsangebote in der App und kann bis zum vollständigen Verbrauch oder bis zum Kampagnenende verwendet werden. 

Gutscheincodes oder -werte, die während des jeweiligen Kampagnenzeitraums nicht eingelöst werden, verfallen ohne jeglichen Ausgleich. Eine Barauszahlung oder sonstige Erstattungen der Gutscheinwerte ist ausgeschlossen.

Die ausgegebenen Gutscheincodes und -werte sind nicht übertragbar. Bei Verlust des Gutscheincodes hat der Kunde kein Recht auf Ersatz. Gutscheincodes dürfen nicht an Dritte weiterveräußert werden.

Im Falle einer unbefugten Nutzung der Gutscheinfunktion ist die Rheinbahn  berechtigt, das Konto des Kunden zu sperren. Die Rheinbahn ist auch bei Betrug, versuchtem Betrug oder Verdacht auf andere illegale Aktivitäten im Zusammenhang mit Gutscheinen berechtigt, die entsprechenden Benutzerkonten zu sperren (oder zu löschen).

12. Ergänzende besondere Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Abonnements über die redy-App

12.1 Der Gültigkeitsbeginn von Abonnements bemisst sich nach ganzen Kalendermonaten und ist damit zum ersten jeden Monats gültig. 

12.2 

a. Ordentliche Kündigung
Die Parteien können bis zum 10. eines Kalendermonats kündigen. Die Kündigung ist für den Folgemonat wirksam. Die Kündigung seitens des Kunden erfolgt durch das Anklicken des Kunden auf „Abonnement kündigen“. Sodann erfolgt eine Bestätigung der Kündigung durch die Rheinbahn. 

b. Außerordentliche Kündigung

Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Kündigungsgrund für den Kunden ist insbesondere im Falle der Erhöhung des Abonnementpreises gegeben.

12.3 Der automatische Zahlungseinzug erfolgt Mitte des aktuellen Kalendermonats.

12.4 Aus sicherheitstechnischen Gründen gibt die Rheinbahn keinen Barcode für gesamte Vertragslaufzeit aus, sondern erstellt monatlich Barcodes für jeden einzelnen Kalendermonat im Menüpunkt „Tickets“.

13 Ergänzende besondere Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Stellplätze in B+R -Fahrrad-Sammelanlagen

13.1 Allgemeines

a. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung und Überlassung der von der Rheinbahn AG (im Folgenden auch: Vermieterin) bereitgestellten Anlagen durch die Nutzer*innen (im Folgenden auch: Mietende). Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit der Buchung eines Stellplatzes durch die Mietenden anerkannt.

b. Die B+R -Fahrrad-Sammelanlagen dienen dem sicheren Abstellen von Fahrrädern und sollen den Mietenden den Umstieg von Fahrrad auf den ÖPNV oder umgekehrt erleichtern.

c. Die B+R -Fahrrad-Sammelanlagen sind nicht dazu geeignet, Fahrräder, die sich nicht in regelmäßiger Nutzung befinden, für einen längeren Zeitraum abzustellen und/oder dort grundsätzlich zu lagern. Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt die Vermieterin daher keine Haftung für etwaige Schäden an den Fahrrädern, die entgegen der vorstehenden Regelung in der Anlage abgestellt werden.

13.2 Registrierung und Datenschutz

a. Um die Buchung eines Stellplatzes in der B+R -Fahrrad-Sammelanlage durchführen zu können, ist eine vorherige Registrierung in der redy-App der Rheinbahn erforderlich.

b. Die Datenschutzbestimmungen der redy-App finden sie unter: Datenschutz redy (rheinbahn.de)

13.3 Buchungsvorgang und Vertragsschluss

a. Mit abgeschlossener Buchung kommt der Vertragsabschluss zwischen den Mietenden und der Vermieterin zustande.

b. Die Mietenden wählen den gewünschten Mietzeitraum in der von ihnen ausgewählten B+R -Fahrrad-Sammelanlage aus.

c. Die Mietenden können aus folgenden, vorgegebenen Mietzeiträumen wählen:

  • Kurzzeitmiete: 24 Stunden
  • Wochenmiete: 7 Tage
  • Monatsmiete: 30 Tage
  • Quartalsmiete: 90 Tage

d. Das Abschließen einer Buchung ist nur möglich, wenn der Stellplatz in der ausgewählten B+R -Fahrrad-Sammelanlage für den gesamten Mietzeitraum zur Verfügung steht.

e. Die Zahlung der Miete wird sofort fällig. Die Miete ist daher im Voraus für die gesamte Mietdauer zu entrichten. Die möglichen Zahlungsarten werden den Mietenden in der App aufgezeigt und sind im Abschnitt 4.d (Zahlarten und Abrechnung) aufgeführt.

f. Nach Buchung und Bezahlung, können sich die Mietenden den Zugangscode in der redy-App anzeigen lassen. Mit diesem Zugangscode lässt sich, nach dessen Eingabe im Bedienpanel, das Tor der B+R-Fahrrad-Sammelanlage öffnen.  Die Darstellung des Codes erfolgt nach dem Klick, auf die Schaltfläche „Radbox öffnen“.

13.4 Dauer des Vertragsverhältnisses

Das Vertragsverhältnis richtet sich nach der gebuchten Mietdauer des Stellplatzes.

13.5 Nutzung durch die Mietenden; Pflichten der Mietenden

a. Die Benutzung der B+R -Fahrrad-Sammelanlage erfolgt auf eigene Gefahr der Mietenden.

b. Der Zugangscode dient dem Öffnen der Tore. Die Tore der B+R -Fahrrad-Sammelanlage sind umgehend, nach Abstellen und zusätzlicher Sicherung des Fahrrades wieder zu schließen.

c. Die Mietenden verpflichten sich, den Stellplatz in der B+R -Fahrrad-Sammelanlage und die B+R -Fahrrad-Sammelanlage selbst pfleglich zu behandeln und sauber zu halten.

d. Beim Abstellen des Fahrrades ist den Hinweisen dieser AGB und sonstigen ersichtlichen Hinweisen zur Benutzung der B+R -Fahrrad-Sammelanlage (bspw. an den Toren und/oder am Bedienpanel) Folge zu leisten.

e. Die Mietenden sind verpflichtet, das eingestellte Fahrrad zusätzlich gegen Diebstahl zu sichern, indem das Fahrrad mittels eines handelsüblichen Schlosses (z.B. durch ein Ring- oder Spiralschloss) in der B+R -Fahrrad-Sammelanlage abgeschlossen wird.

f. Die B+R -Fahrrad-Sammelanlage sind ausschließlich für das Abstellen von Fahrrädern zu nutzen. Die Mietenden sind nicht befugt, andere Gegenstände in der B+R -Fahrrad-Sammelanlage einzustellen.

Das Fahrrad darf folgende Maße nicht überschreiten:

  • 1,16 m hoch
  • 1,98 m lang
  • 0,80 m breit
  • 55 mm Reifenbreite

Auf der oberen Abstellebene dürfen die Fahrräder maximal 18 kg wiegen.

g. Beim Einstellvorgang des Fahrrades in die die B+R -Fahrrad-Sammelanlage haben die Mietenden die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten.

h. Die Mietenden sind nicht berechtigt, den Schließmechanismus der Anlage zu verändern, etwa durch Anbringung eigener Schlösser außerhalb der Anlage.

i. Die Vermieterin führt an sämtlichen Anlagen in regelmäßigen Abständen eine Funktionsreinigung durch. Hierzu erfolgt eine Öffnung der Anlagen und Zugangstüren, welche die Mietenden zu dulden haben.

j. Die Mietenden verpflichten sich, den gebuchten Platz in der B+R -Fahrrad-Sammelanlage zum Ablauf der Mietdauer rechtzeitig zu räumen. Sollten die Mietenden dieser Pflicht nicht nachkommen, ist die Vermieterin berechtigt, den Platz in der Anlage auf Kosten der Mietenden selbst zu räumen oder durch Dritte räumen zu lassen und die eingebrachten Gegenstände in Besitz zu nehmen. Die Vermieterin wird zuvor versuchen, die Mietenden über die in der Buchung angegebenen Kontaktdaten zu kontaktieren. Die Mietenden haben etwaige Schäden, die dadurch entstehen können, dass der Platz in der B+R -Fahrrad-Sammelanlage nicht rechtzeitig geräumt wird, zu ersetzen.

k. Unbeschadet der Ziffer 13.12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann das Mietverhältnis durch die Mietenden nicht vorzeitig beendet werden. In diesem Fall wird, auch bei vorzeitiger Rückgabe des Stellplatzes in der B+R -Fahrrad-Sammelanlage, ein anteiliger Mietpreis nicht erstattet.

l. Bei Verdacht einer vertragswidrigen Nutzung ist die Vermieterin berechtigt, die B+R -Fahrrad-Sammelanlage als solche, sowie den gebuchten Platz in der Anlage ohne Zustimmung der Mietenden selbst oder durch Dritte öffnen zu lassen. Sollte sich der vertragswidrige Gebrauch bestätigen, ist die Vermieterin berechtigt, die B+R -Fahrrad-Sammelanlage, sowie den gebuchten Platz in der Anlage selbst zu räumen oder durch Dritte räumen zu lassen und die eingebrachten Gegenstände in Besitz zu nehmen. Die Räumung ist für die Mietenden kostenpflichtig, es sei denn, diese haben die vertragswidrige Nutzung nicht zu vertreten.

m. Nach Räumung des Stellplatzes in der B+R-Fahrrad-Sammelanlage nach Buchstabe j) oder l) verwahrt die Vermieterin die in Besitz genommenen Gegenstände für max. 6 Monate. Nach Ablauf dieser Frist gehen die Gegenstände entschädigungslos in das Eigentum der Vermieterin über. Die Vermieterin behält sich auf Grund der Art, der Beschaffenheit oder der Werthaltigkeit eine gesonderte Verwahrung vor. Die Kosten der Verwahrung fallen den Mietenden zur Last, wenn und soweit diese die Verwahrung schuldhaft verursacht haben.

13.6 Pflichten des Vermieters

a. Die Vermieterin ist verpflichtet, den Mietenden einen gebuchten Stellplatz in der B+R -Fahrrad-Sammelanlage, während des gebuchten Zeitraums zur Verfügung zu stellen.

b. Die Vermieterin trägt dafür Sorge, dass sich die B+R -Fahrrad-Sammelanlage während der gesamten Vertragslaufzeit in einem vertragsgemäßen Zustand befindet.

13.7 Rechte des Mietenden wegen Mängeln

a. Der gebuchte Platz in der B+R -Fahrrad-Sammelanlage wird den Mietenden frei von Mietmängeln zur Verfügung gestellt.

b. Die Vermieterin ist verpflichtet, vor oder während des Mietverhältnisses auftretende Mängel zu beseitigen, soweit letztere ordnungsgemäß angezeigt wurden.

c. Ansprüche wegen Mängeln gegen die Vermieterin stehen nur den unmittelbaren Mietenden zu und sind nicht abtretbar.

13.8 Überlassung an Dritte

Eine Überlassung des Platzes in der Anlage an Dritte, insbesondere eine Untervermietung, ist den Mietenden nicht gestattet.

13.9 Haftung

a. Die Mietenden haften für alle an der B+R -Fahrrad-Sammelanlage, sowie dem Platz (Stellplatz) entstandenen und von ihnen schuldhaft verursachten Schäden. Die Mietenden hafteten zudem für Schäden, die durch ein von ihnen zu vertretendes Verhalten, Mitarbeitern der Vermieterin oder anderen Nutzern der Anlage entstehen. Veränderungen und Verschlechterungen durch den vertragsgemäßen Gebrauch haben die Mietenden dabei nicht zu vertreten. Die Mietenden sind verpflichtet, alle von ihnen verursachten Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dabei ist eine Schadensanzeige per E-Mail (bikeandride@rheinbahn.de) der Vermieterin möglich.

b. Schadensersatzansprüche gegen die Vermieterin sind ausgeschlossen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Vermieterin oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt und es sich dabei um keine wesentliche Vertragspflicht handelt. Dies gilt insbesondere für Ansprüche der Mietenden wegen Schäden, die durch eine unsachgemäße Einlagerung des Fahrrades und des Fahrradzubehörs entstanden sind.

c. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Vermieterin für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des voraussehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die die vertragsgemäße Durchführung erst ermöglichen, insbesondere die Überlassung und Erhaltung der Mietsache in dem vertraglich geschuldeten Zustand. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, aus Schadensersatzansprüchen Dritter, sowie sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden können nicht verlangt werden.

d. Die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse unter Buchstabe b) und c) gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens der Vermieterin entstanden sind, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

e. Soweit die Haftung der Vermieterin ausgeschlossen ist, gilt dies auch für deren Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

f. Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für Kondenswasser-Schäden oder sonstige Schäden durch Dritte und/oder unbeherrschbare Vorkommnisse (Feuer, Diebstahl, Verunreinigungen/Beschädigungen durch Dritte etc.), soweit sie kein Verschulden trifft.

13.10 Pfandrecht

Zwischen Vermieterin und Mietenden wird vereinbart, dass für die Forderungen aus dem Mietverhältnis an dem in die B+R -Fahrrad-Sammelanlage eingestelltem Fahrrad sowie etwaigem Fahrradzubehör der Mietenden ein Pfandrecht zu Gunsten der Vermieterin bestellt wird. Das Pfandrecht erstreckt sich nicht auf die Sachen, welche nicht im Eigentum der Mietenden stehen, und auch nicht auf die Sachen, welche der Pfändung nicht unterliegen.

13.11 Preise 

Die Kosten für die entsprechenden Mietzeiträume:

  • Für 24 Stunden: 1€
  • Für 7 Tage: 5€
  • Für 30 Tage: 15€
  • Für 90 Tage: 40€ 

13.12 Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

a. Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos nach Maßgabe des § 543 BGB kündigen.

b. Ein wichtiger Grund für die Vermieterin liegt insbesondere vor, wenn die Mietenden die B+R -Fahrrad-Sammelanlage vorsätzlich beschädigen oder die Mietenden ihre Pflichten, gröblich und in nicht unerheblichem Maße verletzen.

c. Kündigen die Mietenden nach Buchstabe a) außerordentlich, sind ihnen die bezahlte Miete anteilig zurückzuerstatten. Der Anteil bemisst sich nach der bereits zurückliegenden Mietdauer bis zum Eintritt des Kündigungsgrundes im Verhältnis zu der Zeit, welche das Mietverhältnis nach Eintritt des Kündigungsgrundes noch gedauert hätte.

d. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung der Vermieterin hat der Mietende keinen Anspruch auf Rückerstattung der von ihnen entrichteten Miete.

e. Rückerstattungen erfolgen spätestens binnen vier Wochen ab dem Tag, an dem die außerordentliche Kündigung der Mietenden bei der Vermieterin eingegangen ist, sofern diese Kündigung wirksam gemäß § 543 BGB erfolgt. Für diese Rückzahlung verwendet die Vermieterin dasselbe Zahlungsmittel, welches die Mietenden bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit den Mietenden wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wegen dieser Rückerstattung werden den Mietenden keine Entgelte berechnet.