Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Rheinbahn OnlineShop
Allgemeines
Das Verkehrsunternehmen (im Folgenden „Rheinbahn“) bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services für den Webshop der Rheinbahn AG des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend auch „LogPay“). Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch LogPay, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.
1. Anmeldung
Um den e-Payment-Service nutzen zu können, muss sich der Kunde unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei dem Verkehrsunternehmen Rheinbahn registrieren:
- Name und vollständige Adresse
- Anrede/Geschlecht
- Geburtsdatum
- E-Mail-Adresse
- gewünschte Zahlart
- Kontoverbindung mit IBAN (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren)
- Kreditkartendaten (im Falle Kreditkartenzahlung)
Der Kunde verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlart) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, ist LogPay berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.
2. Bestellung
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Sie erfolgt durch Absenden des Internet-Bestellformulars auf den Internetadressen https://app.rheinbahn.de/shop/home
3. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt mit der Rheinbahn zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Rücksendung einer Bestätigung über den gewählten Auslieferungskanal (z.B. E-Mail) als Kaufbestätigung seitens des Verkehrsunternehmens. Der Kaufpreis ist sofort fällig.
4. Zahlung
Für die Zahlung des gebuchten Tickets gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.
5. Zahlarten und Abrechnung
Der Kunde kann für Bestellungen im Webshop zwischen folgenden Zahlarten wählen:
- Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren
- Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express)
- Zahlung per PayPal
- Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Nutzung einer bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht.
- Einzug:
Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über den Webshop nur vom registrierten Kunden einsehbar und abrufbar. - Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren:
Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird da-rauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.
Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und -betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch – scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
Der Kunde verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungs-dienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa@logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurückschicken muss. Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten. - Zahlung per Kreditkarte:
Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard und American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.
Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst:- Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
- Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder American Express)
- Nummer der Kreditkarte
- Ablaufdatum der Kreditkarte
- CVC-Code der Kreditkarte
- und an den Server der LogPay zum Forderungseinzug übertragen.
Das System der LogPay überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.
Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.
Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa/MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen, erfolgt die Prüfung nicht.
Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Kauf von Tickets resultieren, erscheinen dem Kunden in der Kreditkartenabrechnung seines Zahlungsdienstleisters als Gesamtbetrag in Euro. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbetrages kann der registrierte Kunde über den Webshop einsehen und abrufen.
- Zahlungsabwicklung über PayPal:
Um mittels PayPal zu zahlen, wählen Sie PayPal als Zahlart aus. Sie werden dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo Sie die erforderlichen Daten eingeben und die Zahlung bestätigen. Nach erfolgreich erfolgter Zahlung erhalten Sie eine Bestätigung über den Kauf, andernfalls erhalten Sie eine Ablehnung. Ihr Kaufangebot kann nur dann angenommen werden, wenn die Zahlung mittels PayPal erfolgreich durchgeführt wurde. Bei Zahlungen mittels PayPal gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Nutzungsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen von Paypal bzw. den von Paypal eingesetzten Dienstleistern in der jeweils aktuellen Fassung.
AGB: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/legalhub-full
Datenschutz: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacy-full
6. Preise
Es gelten die auf den Internetseiten der Rheinbahn unter dem Menüpunkt „Shop“ aufgeführten Preise.
7. Lieferung
Die Kosten der Verpackung und der Zustellung der Ware werden von der Rheinbahn getragen.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Rheinbahn AG.
9. Sachmangelhaftung
Mit Ablieferung der Ware beginnt die gesetzliche Sachmangelhaftung von zurzeit 24 Monaten. Damit Reklamationen möglichst schnell bearbeitet werden können, wird der Kunde gebeten, den Mangel umgehend per E-Mail an kundendialog@rheinbahn.de zu rügen.
Wir behalten uns das Recht zur einmaligen Ersatzlieferung vor. Ein Anspruch des Kunden auf Ersatzlieferung besteht nicht. Sofern wir keinen Gebrauch von unserem Recht auf Ersatzlieferung machen, steht dem Kunden das gesetzliche Rücktrittsrecht (Rückgängigmachen des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzen des Kaufpreises) zu.
10. Verlust und Missbrauch der Zugänge/ Sperrung des Kundenkontos
1. Stellt der Kunde einen Missbrauch seiner Zugangsdaten fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich in Textform an die Rheinbahn zu melden. Das Gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräußerung der registrierten SIM-Karte/ Smartphone für die Nutzung des Shops. Bis zum Zugang der Meldung haftet der Kunde für die bis dahin entstandenen Forderungen. Die Rheinbahn unterstützt den Kunden nach Erhalt der Meldung während ihrer Geschäftszeiten dahingehend, dass sein Kundenkonto für die Bestellung von Tickets sofort gesperrt wird.
1a. Stellt die Rheinbahn oder ein Dienstleister einen Missbrauch im Rahmen der Nutzung von (e)Tickets (bspw. Auffälligkeiten im Umgang mit dem Check-Out, manuelles Ausschalten des Trackings während der Nutzung, usw.) fest, wird das Kundenkonto sofort gesperrt. Jeder erfolgte Ticketkauf bzw. jede Inanspruchnahme von Leistungen, die mit dem registrierten Kundenkontos erfolgte, gilt bis zum Zeitpunkt der Sperrung als vom Kunden veranlasst.
1b. Während der Dauer einer Sperrung ist die Nutzung bereits erworbener Tickets ausgeschlossen, sofern dies zur Verhinderung weiterer Schäden oder zur Sicherung der Beweisführung erforderlich ist. Ein Anspruch auf Nutzung besteht in diesem Zeitraum nicht. [if !supportAnnotations]
2. Darüber hinaus kann die Rheinbahn den Zugang zum Shop zeitlich befristet (bis zur Klärung der zweifelhaften Vorgänge, maximal jedoch 90 Tage) sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Kunde gegen diese AGB und/oder geltendes Recht verstößt bzw. verstoßen hat, oder wenn die Rheinbahn ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird die Rheinbahn die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Sofern der Verstoß nicht ausgeräumt wird oder bei einer erneuten Freigabe damit zu rechnen ist, dass der Kunde seine Verstöße fortsetzten wird, bleibt das Kundenkonto für die weitere Nutzung gesperrt und wird gemäß den Regelungen der Ziffer 3 dieser AGB durch die Rheinbahn gekündigt. Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz bleiben unberührt.
3. Im Falle der vorübergehenden bzw. dauerhaften Sperrung sperrt die Rheinbahn die Zugangsberechtigung und benachrichtigt den Kunden hierüber per E-Mail, sofern die erforderlichen Kontaktdaten der Rheinbahn mitgeteilt wurden.
4. Im Falle einer vorübergehenden Sperrung reaktiviert die Rheinbahn nach Ablauf der Sperrzeit die Zugangsberechtigung und benachrichtigt den Kunden mittels der mitgeteilten E-Mail-Adresse. Eine dauerhaft gesperrte Zugangsberechtigung kann nicht wiederhergestellt werden. Dauerhaft gesperrte Personen sind von der Teilnahme dauerhaft ausgeschlossen und dürfen sich nicht erneut anmelden.
11. Widerrufsrecht
Dem Kunden steht kein Widerrufs- und kein Rückgaberecht für die gekauften Tickets zu. Dies ergibt sich aus § 312 Absatz 2 Nr. 5 BGB. Nach dieser Vorschrift sind bei Verträgen über die Beförderung von Personen (dazu zählt auch der Ticketverkauf) die Regelungen zum Fernabsatzvertrag mit seinem Widerrufsrecht ausgeschlossen.
12. Information zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren
Unser Unternehmen ist Mitglied der Schlichtungsstelle Nahverkehr. Wenn Sie mit unserer Reaktion auf Ihre Beschwerde nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle Nahverkehr, Mintropstr. 27, 40215 Düsseldorf, Telefon: 0211.3809380, www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de, zu wenden. Wir erklären uns bereit, an Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle Nahverkehr teilzunehmen.
13. Online-Streitbeilegung („OS-Plattform“)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung („OS-Plattform“) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, sich für die Beilegung ihrer Streitigkeiten an die Schlichtungsstelle Nahverkehr, Mintropstr. 27, 40215 Düsseldorf, Telefon: 0211.3809380, www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de, zu wenden.
Wir sind verpflichtet, an Verfahren zur Streitbeilegung vor dieser Stelle teilzunehmen.
Unsere E-Mail-Adresse lautet: rheinbahn@rheinbahn.de