Teilnahmebedingungen Gewinnspiel
1. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist die Rheinbahn AG.
2. Teilnahme und Ausschluss
- Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen.
- Teilnahmeberechtigt sind alle, die 18 Jahre oder älter sind, und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter*innen von Kooperationspartnern sowie Mitarbeiter*innen der Rheinbahn AG.
- Eine Teilnahme über Gewinnspielclubs oder sonstige gewerbliche Dienstleister ist ausgeschlossen.
- Die Teilnahme erfolgt per Mail an gewinnspiel@rheinbahn.de unter korrekter Beantwortung der Frage „In welchem Jahr wurde auf der Strecke zwischen Düsseldorf und Krefeld der erste Speisewagen eingesetzt?“
- Einsendeschluss ist der 29. März 2026, 24:00 Uhr.
3. Durchführung und Benachrichtigung der Gewinner*innen
- Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer oder die Teilnehmerin diese Teilnahmebedingungen.
- Zu gewinnen ist ein Gutschein für eine Altstadt-Führung für zwei Personen. Durchgeführt wird die Führung von der Düsseldorf Tourismus GmbH.
- Die Gewinner oder Gewinnerinnen werden per E-Mail benachrichtigt.
4. Haftung
Eine Haftung der Rheinbahn AG – gleich aus welchem Rechtsgrund – besteht nur, wenn ein Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurde oder auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Haftet die Rheinbahn AG gemäß dem vorstehenden Absatz für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, so ist die Haftung auf den Umfang begrenzt, mit dessen Entstehen die Rheinbahn AG bei Vertragsschluss aufgrund der ihnen zu diesem Zeitpunkt bekannte Sachlage typischerweise rechnen muss. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten verschuldungsunabhängigen Einstandspflicht oder wenn der betreffende haftungsbegründende Umstand arglistig verschwiegen wurde. Soweit die Haftung der Rheinbahn AG gemäß den Regelungen zu diesem Haftungsausschluss ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
5. Datenschutz
Die beim Gewinnspiel erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels erhoben. Sie werden nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht und nicht an Dritte weitergegeben. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin erklärt sich damit einverstanden, dass seine oder ihre Einreichungen zum Gewinnspiel sowie die übermittelten personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, dessen Auslosung und Abwicklung von der Rheinbahn AG gespeichert werden. Die Einwilligung zur Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie jederzeit durch eine E-Mail an rheinbahn@rheinbahn.de widerrufen, damit erlischt gegebenenfalls auch die weitere Teilnahme am Gewinnspiel.
6. Vorzeitige Beendigung und Ausschluss vom Gewinnspiel
- Die Rheinbahn AG behält sich das Recht vor, jederzeit ohne Begründung und ohne Vorankündigung die Teilnahmebedingungen zu ändern, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Gewinnspiel ganz oder teilweise zu beenden oder zu unterbrechen.
- Die Rheinbahn AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, Teilnehmer*innen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, von der Teilnahme auszuschließen.
- Falsch- und/oder Fehlangaben können zum Ausschluss am Gewinnspiel führen.
7. Keine Barauszahlung und Rechtsweg
Der Gewinn kann nicht in bar ausgezahlt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.