Übergangstarif – Fahrten über den VRR hinaus
Für Anschlussfahrten in benachbarte Verkehrsverbünde gelten Übergangstarife. Diese Regelungen betreffen nur die Fahrten, die im Grenzgebiet zweier Verkehrsverbünde liegen. Hier hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) mit angrenzenden Partnern Übergangsregelungen in Form von Kragentarifen eingerichtet. Für alle anderen Fahrten gilt der NRW-Tarif.
Übergangstarif VRR – VRS
Übergangstarif VRR – AVV
Übergangsregelungen zwischen dem Westfalentarif und dem VRR
Inhaber von MonatsTickets oder Abos kommen übrigens ganz besonders günstig in die Nachbarverbünde VRS und AVV – mit dem EinfachWeiterTicket.