Sozial­Ticket

Zwei Frauen sitzen in einem Café

Das SozialTicket

Das SozialTicket gibt es für Düsseldorf und für den Kreis Mettmann zum Preis von 41,20 Euro im Monat (im Abo 36,22 Euro).

Neu ab 1. Dezember:
Das Deutschlandticket Sozial für 39 Euro im Monat!

Mehr Informationen findet Ihr hier. 

Das Ticket ist in den KundenCentern und bei den VertriebsPartnern der Rheinbahn erhältlich sowie an den meisten Ticketautomaten.

Zu den Berechtigten für das SozialTicket gehören:

  • Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II),
  • Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII),
  • Empfänger von Wohngeld,
  • Leistungsberechtigte nach SGB VIII,
  • Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Leistungsberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz.

Bei den zuständigen Behörden in Eurer Stadt erfahrt Ihr, ob Ihr die Berechtigung für das SozialTicket habt. Ihr erhaltet dort auch einen Informationsflyer sowie den erforderlichen Berechtigungsausweis.

Bitte beachtet, dass die übergangsweise Erweiterung des Gültigkeitsbereichs auf das gesamte VRR-Gebiet mit Einführung des Deutschlandticket Sozial zum 1. Dezember endet. Danach gilt wieder die alte Regelung: Wenn Ihr in einer kreisfreien Stadt wie Düsseldorf wohnt, gilt das SozialTicket in der Preisstufe A. Wohnt Ihr in einer kreisangehörigen Stadt, zum Beispiel im Kreis Mettmann, gilt das SozialTicket in der Preisstufe KR in allen Städten des Kreises. In dem jeweiligen Geltungsraum könnt Ihr rund um die Uhr alle Linienbusse, S-Bahnen, RB- und RE-Linien sowie alle Straßen- und U-Bahnen für Eure täglichen Erledigungen nutzen.

Das Ticket ist auf Euch persönlich ausgestellt und kann damit nicht auf andere Personen übertragen werden. Im jeweiligen Geltungsraum dürft Ihr montags bis freitags ab 19 Uhr, ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember in den Bussen und Bahnen bis zu drei Kinder unter 15 Jahren mitnehmen. Das SozialTicket ist auch als Chipkarte erhältlich. Sprecht einfach einen Mitarbeiter aus unserem KundenCenter darauf an.

Bitte beachtet: Um das SozialTicket zu erhalten müsst Ihr einen Berechtigungsausweis vorlegen. Die Ausstellung der Berechtigung erfolgt durch verschiedene Bewilligungsämter, wie Jobcenter, Sozialamt und weitere Behörden.

Rheinbahn Ticket2000