Mitnahme von Fahrrädern und E-Scootern
Fahrräder
Grundsätzlich können Sie Ihr Fahrrad in unseren Straßen- und Stadtbahnen sowie Bussen jederzeit mitnehmen.
Bitte achten Sie darauf, dass im Fahrzeug genügend Platz dafür vorhanden ist. Falls die Stellfläche bereits belegt sein sollte, z.B. durch Kinderwagen oder Rollstühle, kann es vorkommen, dass die Fahrerin oder der Fahrer Sie bittet, darauf Rücksicht zu nehmen und ggfs. auf das nächste Fahrzeug zu warten. Diese Regelung dient auch Ihrer eigenen Sicherheit.
Ihr Fahrrad fährt bei folgenden Tickets innerhalb des VRR-Gebiets kostenlos mit:
Bei allen anderen Tickets benötigen Sie pro Fahrt und Fahrrad ein FahrradTicket.
Falträder können Sie übrigens immer kostenfrei in Bahnen und Bussen transportieren – sie gelten zusammengeklappt als Gepäckstück und benötigen somit kein ZusatzTicket.
E-Scooter
Für E-Scooter oder E-Tretroller gilt die gleiche Regelung wie für Fahrräder: Zusammengeklappt zählen sie als Gepäckstück und können kostenlos in unseren Fahrzeugen mitgenommen werden. Für nicht zusammengeklappte E-Scooter benötigen Sie ein ZusatzTicket, sofern Sie nicht eines der oben genannten Tickets besitzen.
Bitte beachten Sie auch hier, dass der Platz im Fahrzeug ausreicht.
So genannte Segways gelten nicht als E-Scooter und sind von der Beförderung ausgeschlossen.
Mitnahmeregelung im VRR und bei der DB
An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist das Mitnehmen eines Rades oder E-Scooters im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr grundsätzlich ebenfalls ganztägig möglich, so auch bei der Rheinbahn. Bitte beachten Sie jedoch, dass andere Verkehrsunternehmen im Verbund eventuell Ausnahmen von dieser Regelung machen und zum Teil eingeschränkte Mitnahmezeiten anbieten.
Alle zuschlagsfreien DB-Züge mit Gepäck- oder Mehrzweckwagen/-abteil (im Fahrplan gekennzeichnet mit dem Fahrradsymbol) nehmen jederzeit Fahrräder mit, die Sie am Gepäckabteil selbst abgeben bzw. einstellen und beim Ausstieg wieder dort abholen.
S-Bahnen und Züge ohne Mehrzweckabteil können Fahrräder montags bis freitags von 6.30 Uhr bis 9 Uhr nicht mitnehmen. Zu allen anderen Zeiten können Sie Ihr Fahrrad im Türbereich abstellen.
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