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SchokoTicket (Preise ab 01.01.2012)
Das SchokoTicket ist das Jahresabo für Schülerinnen und Schüler. Es gilt für beliebig viele Fahrten im gewählten Geltungsbereich rund um die Uhr (Preisstufe D Region Nord, D Region Süd oder Preisstufe E) auch an Wochenenden, Feiertagen und in den Ferien. So können die Schüler dieses Ticket nicht nur für den Schulweg, sondern auch für die Gestaltung ihrer Freizeit nutzen!
Erworben werden kann es von Schülerinnen und Schülern allgemeinbildender Schulen (Grundschulen, weiterführenden Schulen, Sonderschulen), und Berufs- Kollegschulen gem. dem NRW-Schulgesetz. Voraussetzung für die Nutzung des SchokoTickets durch Schüler einer Bildungseinrichtung ist ein entsprechender Vertrag mit dem zuständigen Schulträger. Kollegschüler können das Ticket allerdings nur nutzen, wenn sie sich nicht gleichzeitig in der Ausbildung befinden. Auszubildenden steht weiterhin das YoungTicket zur Verfügung.
Das SchokoTicket ist nur im Jahresabo erhältlich, der Fahrpreis wird monatlich per Einzugsermächtigung abgebucht.
Die Mitnahme weiterer Personen ist ausgeschlossen. Das Ticket ist personengebunden, also nicht übertragbar. Für das Mitführen eines Fahrrads muss ein Zusatzticket gekauft werden.
| Selbstzahler |
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| Einheitspreis |
29,80 EUR |
44,80 EUR |
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| Freifahrer |
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| Erstes minderjähriges Kind |
12,00 EUR |
27,00 EUR |
| Zweites minderjähriges Kind |
6,00 EUR |
21,00 EUR |
| Drittes minderjähriges Kind |
frei |
15,00 EUR |
| Weitere Kinder |
frei |
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| Kinder von Sozialhilfeempfängern |
frei |
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» weitere Informationen zum SchokoTicket » Rheinbahn KundenCenter » SchokoTicket-Antrag zum Download im PDF Format » Tarifraum des VRR » Mail an die Rheinbahn SchokoTicket Hotline » Informationen zur Mobilitätsgarantie
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Begriffserläuterungen:
- Selbstzahler - Freifahrer
Selbstzahler Selbstzahler sind Schüler, die keinen Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten durch den Schulträger haben. Der Kaufpreis des Tickets für Selbstzahler beträgt 28,70 EUR im Monat. Den Bestellschein für das Ticket finden die Schüler in den Infobroschüren, erhältlich in den Schulen und Rheinbahn-KundenCentern. Der Bestellschein kann ausgefüllt in einem Rheinbahn-KundenCenter oder Sekretariat der jeweiligen Schule abgegeben, oder per Post der Rheinbahn (Postfach 10 42 63, 40033 Düsseldorf) zugeschickt werden. Das SchokoTicket wird dem Schüler dann als Chipkarte an die Postanschrift zugeschickt.
Jeder Schüler muss in unseren KundenCentern beim Ersterwerb des SchokoTickets einen Berechtigungsnachweis durch eine Schulbestätigung erbringen. Schüler ab dem 16. Lebensjahr müssen diese Berechtigung jährlich erbringen. Das SchokoTicket wird an Selbstzahler bis maximal zum vollendeten 24. Lebensjahr ausgestellt. Für Schüler ab dem 25. Lebensjahr gibt es das YoungTicket.
Freifahrer Mit Freifahrern sind die Schüler gemeint, die aufgrund der Entfernung ihres Wohnsitzes von der nächstgelegenen Schule einen Anspruch auf Fahrkostenerstattung durch den Schulträger haben. Die Entfernung zwischen Wohnort und Schule ist:
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bei Grundschülern mehr als 2 Kilometer entfernt
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bei Schülern der Klasse 5-10 mehr als 3,5 Kilometer entfernt
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bei Schülern der Klasse 11-13 mehr als 5 Kilometer entfernt
Freifahrer erhalten Informationen bzw. den entsprechenden Bestellschein vom Schulträger über die Schule. Die Angaben auf dem Bestellschein werden vom Schulträger bzw. der Rheinbahn geprüft. Das SchokoTicket wird dem Schüler an die Postanschrift geschickt. |