SozialTicket FAQ
Frage: Wie beantrage ich ein SozialTicket?
Antwort: Um einen Berechtigtenausweis und damit die Bewilligung für den Erwerb des SozialTickets zu erhalten, wenden Sie sich grundsätzlich an die Behörde, bei der Sie auch ihre Leistungen beziehen. Ist nach Prüfung der Behörde eine Berechtigung gegeben, wird Ihnen der Berechtigtenausweis ausgestellt. Auf dem Berechtigtenausweis sind vermerkt:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Tarifgebietsnummer des Wohnorts und damit der Geltungsbereich sowie die Dauer der Berechtigung.
Nach Ablauf des genannten Gültigkeitszeitraums müssen Sie einen neuen Berechtigtenausweis beantragen.
Wichtig: Sie bekommen ihre Berechtigtenausweise nicht bei der Rheinbahn, sondern bei der Behörde, bei der Sie die Leistung beziehen. Danach erst führt der Gang zur Rheinbahn.
Die Ausgabestellen für die Berechtigtenausweise sind:
Für Düsseldorf:
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld II (SGB II)
Jobcenter Bereich Mitte
Luisenstraße 105
40215 Düsseldorf
Jobcenter Bereich Nord
Grafenberger Allee 300
40237 Düsseldorf
Jobcenter Bereich Süd
Reisholzer Werftstraße 68
40589 Düsseldorf
Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
Servicecenter Grundsicherung - Nord / Mitte
Münsterstrasse 64
40476 Düsseldorf
Servicecenter Grundsicherung - Süd
Gumbertstraße 152
40229 Düsseldorf
Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf, Berechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz (SGB XII, BVG)
Willi-Becker-Allee 8
40200 Düsseldorf
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Servicecenter Grundsicherung - Nord / Mitte
Münsterstrasse 64
40476 Düsseldorf
Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Wohnungslose (SGB XII)
Harkortstraße 23-25
40210 Düsseldorf
Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
Brinckmannstraße 5
40200 Düsseldorf
Wirtschaftliche Leistungen vom Jugendamt für junge Erwachsene (SGB VIII)
(noch nicht bekannt)
Für Hilden:
ARGE / Jobcenter Hilden
Hofstraße 50-60
40723 Hilden
Frage: Was kostet das SozialTicket?
Antwort: Der Preis für das SozialTicket liegt bei 29,90 € pro Monat.
Frage: Wer kann es erwerben?
Antwort: Zu den Berechtigten für das SozialTicket gehören folgende Personen:
- Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II)
- Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII)
- Empfänger von Wohngeld
- Leistungsberechtigte nach SGB VIII
- Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungsberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz.
Frage: Auf welchen Gültigkeitsbereich erstreckt sich das SozialTicket?
Antwort: Das SozialTicket gilt in der Preisstufe A in dem Tarifgebiet bzw. den Tarifgebieten Ihres Wohnortes. Es ist persönlich auf Sie ausgestellt und kann nicht auf andere Personen übertragen werden.
Sie können das SozialTicket in Ihrem jeweiligen Geltungsbereich rund um die Uhr für alle Linienbusse, S-Bahnen, RB- und RE-Linien sowie Straßen- und U-Bahnen nutzen. Zusätzlich können Sie in Ihrem jeweiligen Geltungsbereich montags bis freitags ab 19 Uhr, ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12.in den Bussen und Bahnen gemeinsam mit bis zu drei Kindern unter 15 Jahren unterwegs sein.
Mit einem ZusatzTicket können Sie die Gültigkeit des SozialTickets ausweiten: Sie können dann entweder über den eigentlichen Geltungsbereich Ihres Tickets hinaus fahren oder ein Fahrrad mitnehmen. Pro Fahrt, Person und Fahrrad ist ein ZusatzTicket notwendig.
» Leistungsmerkmale des SozialTickets auf einen Blick
Frage: Was muss ich bei Änderung des Geltungsbereiches (zwei Waben-Tarif) beachten?
Antwort: Bitte besorgen Sie sich in dem Fall in unseren KundenCentern einen neuen Berechtigtenausweis. Dabei werden von den Kundenberatern Ihre alten Daten samt der Änderung auf den neuen Berechtigtenausweis übertragen.
Frage: Wie erfolgt der Kauf des SozialTickets?
Antwort: Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Das SozialTicket als Monatswertmarke erwerben
Beim monatlichen Kauf des Tickets erhalten Sie eine Wertmarke. Diese ist für einen Kalendermonat gültig und wird in den KundenCentern und bei den VertriebsPartnern ausgegeben. Auf die Wertmarke übertragen Sie die Nummer des Berechtigtenausweises. Abschließend knicken Sie die Wertmarke und schieben diese von oben in die dafür vorgesehene Lasche auf der rechten Seite der Kunststoffhülle.
Nur die Kombination aus Berechtigtenausweis und Wertmarke in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis berechtigt Sie zur Nutzung des SozialTickets.
2. Das SozialTicket als Chipkarte erwerben
Die Chipkarte erhalten können Kunden, die bereits Abonnent der Rheinbahn sind.
» Leistungsmerkmale des SozialTickets als pdf-Datei
» Flyer SozialTicket (Düsseldorf)
» Flyer SozialTicket (Hilden)
Haben Sie weitere Fragen?
Diese beantworten wir Ihnen gerne unter der Schlauen Nummer 01803.50 40 30 (0,09 €/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.)