Informationen zum erhöhten Beförderungsentgelt und der Rechtsabteilung
Sehr geehrte/r Rheinbahn Kunde/ Kundin,
bei einer erfolgten Fahrausweiskontrolle konnten Sie unserem Mitarbeiter keinen gültigen Fahrausweis vorzeigen. Gemäß den Beförderungsbedingungen haben Sie daher ein erhöhtes Beförderungsentgelt von € 40,00 zu zahlen.
Sofern Sie diesen Betrag nicht bereits bei der Kontrolle an unseren Mitarbeiter gezahlt haben, bitten wir Sie, den Betrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Aushändigung, mittels des Ihnen ebenfalls ausgehändigten Überweisungsträgers zu überweisen. Gleiches gilt für einen eventuellen Restbetrag, falls Sie bei unserem Mitarbeiter eine Teilzahlung geleistet haben.
Sollten Sie einen anderen Überweisungsweg wählen, bitten wir Sie unbedingt das auf dem Überweisungsträger aufgedruckte Aktenzeichen anzugeben, da sonst eine Verbuchung nicht möglich ist.
Gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) weisen wir darauf hin, dass Ihre Personalien im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften gespeichert, verarbeitet und nach Verarbeitung wieder gelöscht werden.
Wir machen schon jetzt darauf aufmerksam, dass bei nicht erfolgter Zahlung bzw. Klärung der Angelegenheiten die Forderung an ein Inkasso-Büro weitergeleitet wird.
Fragen oder die Bezahlung Ihres erhöhten Beförderungsentgelts können frühestens ab 12 Uhr am ersten Werktag nach der Fahrausweiskontrolle entgegengenommen und bearbeitet werden!
Welche Möglichkeiten haben Sie?
Möglichkeit 1:
Das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von € 40,00 können Sie folgendermaßen zahlen:
| Per Überweisung oder Bareinzahlung bei allen Banken und Sparkassen. |
Möglichkeit 2:
Sie waren zum Zeitpunkt der Fahrausweiskontrolle im Besitz eines gültigen persönlichen Tickets (ausgenommen Ticket 2000 übertragbar), hatten dieses nur nicht bei sich. Bitte bringen Sie Ticket, Lichtbildausweis, Einzahlungsbeleg, Ersatzfahrschein und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 2,50 mit. Hier können Sie Ihr vergessenes Ticket vorzeigen:
| Düsseldorf |
Rheinbahnhaus Hansaalle 1 |
| Düsseldorf |
Kundencenter Immermannstr. 65 a-d |
| Düsseldorf |
Kundencenter Heinrich-Heine-Allee 23 (ehemals Post) |
| Hilden |
Kundencenter Mittelstraße 4 (Gabelung) |
| Ratingen |
Kundencenter Düsseldorfer Straße 47 |
| Mettmann |
Kundencenter Schwarzbachstraße 12 |
Öffnungszeiten unserer KundenCenter
Möglichkeit 3:
Ihr bei der Rheinbahn abonniertes Ticket war gesperrt?
Hier können Sie zunächst die Gründe telefonisch klären:
Düsseldorf Backoffice Jahresabonnement Immermannstraße 65 a - d
Telefon: 0211.582-4900
Telefonisch erreichbar:
| montags bis donnerstags |
9 Uhr - 15.30 Uhr |
| freitags |
9 Uhr -13.30 Uhr |
Möglichkeit 4:
Sie möchten schriftlich Einspruch gegen das erhöhtes Beförderungsentgelt erheben (bitte unbedingt das Aktenzeichen angeben):
EBE@rheinbahn.de
Fax: 0211.582-2921
Rheinbahn AG, Postfach 10 42 63, 40549 Düsseldorf
Telefonische Auskünfte zum erhöhten Beförderungsentgelt erhalten Sie unter:
0211.582-4930
| Öffnungszeiten: |
montags und mittwochs |
12 Uhr - 16 Uhr |
| |
dienstags und donnerstags |
12 Uhr - 18 Uhr |
|
freitags |
10 Uhr - 14 Uhr |
Persönliche Vorsprachen zu den angegebenen Öffnungszeiten Rechtsabteilung, Hansaallee 1, 40549 Düsseldorf (Oberkassel)
Rheinbahnhaus Linien: U74, U76, U77
Belsenplatz Linien: U70, U75, 828, 833, 834, 835, 836, 862
» Auszug aus den Beförderungsbedingungen der VRR GmbH (PDF-Datei)
bezüglich: Erhöhtes Beförderungsentgeld
» Beförderungsbedingungen der VRR GmbH (PDF-Datei)